taz.de -- Ermittlungen gegen Scholz-Vertrauten: Von Twitter in die Schlagzeilen
Gegen Wolfgang Schmidt, enger Vertrauter von Olaf Scholz, laufen Ermittlungen. Wer ist der Mann? Und worum geht es bei den Vorwürfen?
Ein Mann für den Vordergrund ist Wolfgang Schmidt nicht. Mit Menschen kann er zwar, gesprächig ist er und meistens unter Strom. Schon vor Jahren hat er sich aber dafür entschieden, in der zweiten Reihe zu bleiben und von dort die Karriere des Olaf Scholz zu managen. Jetzt, da sein Chef von der ersten in die allererste Reihe aufrücken könnte, wird das aber schwierig. Der Mann hinter dem SPD-Kandidaten gerät zunehmend in den Fokus. Mit dem Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen ihn eröffnet hat, steht der 50-Jährige in den Schlagzeilen.
Wie Scholz kommt Schmidt aus Hamburg, ist Jurist und seit Jahrzehnten in der SPD. Seit den frühen Nullerjahren sind die beiden auch beruflich eng verbunden: Schmidt diente schon dem SPD-Generalsekretär Scholz als Büroleiter. Er folgte ihm in verantwortlichen Positionen in die Fraktion, ins Sozialministerium, nach Hamburg und schließlich als Staatssekretär ins Finanzministerium. Sollte die SPD die Wahl tatsächlich gewinnen, wird der Weg wohl auch für Schmidt ins Kanzleramt führen. Als Kanzleramtsminister wäre er prädestiniert.
Ob Scholz ohne ihn überhaupt funktionieren würde? Schmidt bringt mit, was dem Kanzlerkandidaten fehlt: Während Letzterer oft spröde wirkt, etwas verschlossen, ist sein Staatssekretär ein Kommunikator. Unter Journalisten setzt er die Spins für seinen Chef – in Telefonaten, in Hintergrundgesprächen, fast ununterbrochen auch auf Twitter. Wer dort Olaf Scholz [1][in Zusammenhang mit Cum-Ex und der Warburg-Bank] bringt, kann sich sicher sein, dass Schmidt nach wenigen Minuten mit einer ellenlangen Gegenrede in den Kommentaren auftaucht.
Jetzt wird aber gerade seine Twitterei für ihn und seinen Chef zum Problem. Es geht um [2][die Durchsuchung im Finanzministerium], die die Staatsanwaltschaft Osnabrück veranlasst hatte, um Hinweise auf Strafvereitelung in Geldwäschefällen zu finden. Die Staatsanwaltschaft, geführt von einem CDU-Mann, behauptete, es sei auch darum gegangen, ob der Minister persönlich involviert sein könnte. Schmidt veröffentlichte daraufhin auf Twitter Teile des Durchsuchungsbeschluss, in denen davon nicht die Rede war.
Klingt legitim, ist aber mutmaßlich verboten: Paragraf 353 d des Strafgesetzbuchs verbietet es, Dokumente eines Strafverfahrens vor einem etwaigen Prozess zu veröffentlichen. Daher laufen nun Ermittlungen. Ob die am Ende auch zu einer Anklage führen, ist völlig offen. In den letzten Wahlkampftagen auf dem Verfahren herumzureiten – das wird sich die Union aber nicht nehmen lassen.
15 Sep 2021
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