taz.de -- Abkommen zu Biodiversität: Neue Ziele für Artenschutz

Die UNO hat einen neuen Vertragsentwurf für den Schutz der Biodiversität vorgelegt. Wie dem alten Abkommen fehlt es ihm an Durchschlagskraft.
Bild: Hat ein internationales Forscherteam im Pazifik entdeckt: Eine bislang unbekannte Schlangenstern-Art

Mindestens zehn Prozent der artenreichen Flächen der Welt sollen bis 2030 streng geschützt werden; invasive Arten sollen kontrolliert und zurückgedrängt und die Verschmutzung durch Nährstoffüberschüsse, Biozide und Plastikmüll um die Hälfte reduziert werden. Das sind drei von zwanzig Zielen aus [1][dem ersten Entwurf für ein neues Abkommen zum Schutz der Biodiversität], der am Montag auf der Homepage der Konvention über biologische Vielfalt veröffentlicht worden ist. Das alte Abkommen läuft in diesem Jahr aus.

Auf ihrem großen Artenschutz-Gipfeltreffen im Oktober wollen die Vereinten Nationen beschließen, wie die Menschheit den biologischen Reichtum der Welt in den nächsten Jahren besser schützen und gerechter verteilen kann. Als Gesprächsgrundlage dazu dient der nun veröffentlichte „Zero Draft“. Der Text habe ihn an verschiedenen Stellen „positiv überrascht“, kommentiert Friedrich Wulf von der Schweizer Naturschutzorganisation Pro Natura, an einem entscheidenden Punkt sei er aber sehr enttäuschend.

Positiv bewertet Wulf den „partizipativen und rechtsbasierten Ansatz“, den die Autoren des Entwurfs gewählt hätten. So seien die Rechte der indigenen Bevölkerung und von lokalen Gemeinschaften bei der Umsetzung des Abkommens zu berücksichtigten und ihre Teilhabe sicherzustellen. Auch sei gut, dass der Entwurf klarstelle, dass der Erhalt der Biodiversität nicht nur die Umweltministerien angehe, sondern die gesamte Regierung sowie die Gesellschaft.

Neue Strategien, wie sich die formulierten Ziele auch umsetzen lassen, enthält der Vertragsentwurf allerdings nicht. Darin sieht Wulf das entscheidende Manko. „Die Ziele waren ja schon im auslaufenden Abkommen gut und richtig“, sagt der Naturschutzexperte, „nur sind sie eben nicht umgesetzt worden“. Weil der Text keine verpflichtenden Prüfungen oder Sanktionen vorsehe, drohe ihm das gleiche Schicksal.

Für Nicola Uhde vom Bund für Umwelt und Naturschutz hätte noch klarer benannt werden müssen, was den Verlust der Biodiversität verursache. „Unsere Art zu wirtschaften ist das größte Problem“, sagt Uhde, „und das müssen wir lösen“.

13 Jan 2020

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[1] https://www.cbd.int/doc/c/efb0/1f84/a892b98d2982a829962b6371/wg2020-02-03-en.pdf

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Heike Holdinghausen

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