taz.de -- Repression in der Türkei: Sperrung von „Bianet“ aufgehoben
Die Website war angeblich „aus Versehen“ auf einer schwarzen Liste gelandet. Zuvor sah alles nach einem weiteren Angriff auf die Pressefreiheit aus.
Istanbul AFP | Ein türkisches Gericht hat die Anordnung zur [1][Sperrung des unabhängigen Online-Nachrichtenportals Bianet] aufgehoben. Die Website sei „aus Versehen“ auf einer schwarzen Liste gelandet, erklärte die Anwältin Meriç Eyüboğlu am Mittwoch. Demnach hatte die Polizei ihren Antrag zur Blockade der Website bereits Mitte Juli zurückgezogen.
Die Entscheidung des Gerichts in Ankara zur Sperrung von Bianet war erst am Dienstag bekannt geworden. Betroffen von der Maßnahme waren 135 weitere Internetadressen, darunter Videos auf den Plattformen Youtube und Dailymotion sowie das Twitterkonto einer kurdischen Parlamentsabgeordneten. Das Gericht begründete die Sperrungen mit dem Erhalt der „nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung“, ohne Details zu nennen.
Die 1997 in Istanbul gegründete Website Bianet ist in der [2][Türkei] für ihre Artikel zu Menschenrechten und Gewalt gegen Frauen sowie für die ausführliche Berichterstattung über Prozesse in Verbindung mit freier Meinungsäußerung bekannt.
Menschenrechtsgruppen kritisieren immer wieder die Aushöhlung der Pressefreiheit unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan, insbesondere nach dem gescheiterten Putschversuch 2016. Die Türkei steht auf der aktuellen Rangliste der Organisation Reporter ohne Grenze zur Pressefreiheit auf Platz 157 von 180, zwischen Irak und Kasachstan.
8 Aug 2019
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