taz.de -- Kommentar Kurskorrektur zu E-Scootern: Ab auf den Radweg
Verkehrsminister Scheuer will Elektroroller von den Bürgersteigen verbannen. Dazu müssten die Radwege konsequent ausgebaut werden.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat eine gute Entscheidung getroffen: Für FahrerInnen von [1][Elektro-Tretrollern] werden Fußwege tabu sein. Die von Scheuer vorgelegte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hatte ursprünglich vorgesehen, dass E-Scooter mit einer Geschwindigkeit bis zu 12 Kilometern in der Stunde auf dem Bürgersteig unterwegs sein dürfen. Dagegen hatten etliche VerkehrsministerInnen der Länder Einspruch erhoben.
Ihr Argument: Es muss im öffentlichen Raum mit dem Trottoir wenigstens einen Bereich gehen, in dem sich Menschen geschützt bewegen können und keine Angst von Fahrzeugen haben müssen, die sie womöglich anfahren. [2][In Frankreich und Spanien], wo E-Roller schon länger zugelassen sind, sind Fußgänger bei Unfällen gestorben. Erst danach wurden dort die Gefährte vom Bürgersteig verbannt.
Wer in Frankreich mit dem E-Scooter auf dem Bürgersteig von der Polizei erwischt wird, muss 135 Euro Strafe zahlen. Très bon! Nach Scheuers Kurskorrektur steht einer Zustimmung des Bundesrats und damit einer raschen Zulassung von E-Scootern nichts mehr im Weg. Die Entscheidung darüber, wo sie hingehören, ist eine Weichenstellung. Bald werden weitere kleine [3][Elektro-Flitzer] in den öffentlichen Raum kommen, etwa das batteriebetriebene Skateboard oder das Einrad. Das ist ein Fortschritt, weil es viele mobiler macht und manche vielleicht aufs Auto verzichten und Nahverkehr und E-Treter oder E-Skatboard verbinden.
Aber: Wenn E-Gefährte auf den Radwegen unterwegs sein sollen, dann müssen die schnell und umfassend ausgebaut werden. Radwege sind häufig in einem schlechten Zustand. Sie müssen saniert und um eine zweite Spur erweitert werden. Denn elektronisch betriebene Fahrzeuge erfordern sichere Überholmöglichkeiten. Und wo der Platz dafür abgezweigt wird, sollte auch klar sein: von Straßen und Parkplätzen und nicht von Gehwegen. Wenn ein Verkehrsmittel Fläche abgeben muss, dann eins: das Auto.
7 May 2019
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