taz.de -- Weltstrafgericht befasst sich mit Myanmar: Den Haag nimmt sich Rohingya an
Das Haager Tribunal wird über die Vertreibung der Rohingya-Minderheit aus Myanmar urteilen. Die Frage der Zuständigkeit des IStGH ist juristisch umstritten.
Den Haag afp | Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist nach eigenen Angaben befugt, [1][über die Vertreibung der Rohingya-Minderheit aus Myanmar] zu urteilen. Das entschied eine Kammer des Haager Tribunals per Mehrheitsentscheid, wie der Strafgerichtshof am Donnerstag mitteilte. Demnach kann das Gericht über die mutmaßlichen Vertreibungen der Rohingya von Myanmar nach Bangladesch Gerichtsbarkeit ausüben.
Eine UN-Untersuchungsmission hatte Ende August in einem Bericht empfohlen, Myanmars Armee-Oberbefehlshaber und fünf Generäle wegen Völkermords an den Rohingya vor ein internationales Gericht zu stellen. Die UN-Ermittler legen ihnen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last und dokumentieren als Beweise Vergewaltigungen und Massenmorde an den Rohingya.
Die muslimische Minderheit wird in Myanmar, dem ehemaligen Birma, seit Jahrzehnten unterdrückt und diskriminiert. Die Lage eskalierte vor einem Jahr, nachdem Rohingya-Rebellen bei Angriffen mehrere Grenzwächter töteten.
Das Militär in dem mehrheitlich buddhistischen Land reagierte mit brutaler Gegengewalt und [2][brannte zahlreiche Rohingya-Dörfer nieder]. Flüchtlinge berichteten von Plünderungen, Vergewaltigungen und Exekutionen. Hunderttausende Rohingya flohen ins Nachbarland Bangladesch.
Im April beantragte IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda von den Richtern des Gerichtshofs eine Klärung der Frage, ob das Tribunal zuständig sei. Die Frage ist juristisch schwierig: Myanmar ist kein Mitgliedstaat beim Strafgerichtshof und fällt damit eigentlich nicht in dessen Kompetenzbereich. Allerdings ist Bangladesch IStGH-Mitgliedstaat.
6 Sep 2018
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