taz.de -- Amtliche Lärmchecks von Motorrädern: Nur eins von Tausenden geprüft

Das Kraftfahrtbundesamt hat in 5 Jahren nur bei einem Motorrad-Modell die Angaben des Herstellers zur Lautstärke kontrolliert.
Bild: Nix mit Idylle, denn sie mögen es laut: Motorradfahrer im Grünen

Berlin taz | Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) überprüft die Angaben der Motorradhersteller zum Lärm ihrer Fahrzeuge nur selten. „Das KBA hat ab dem Beginn des Jahres 2017 aufgrund von Hinweisen [1][ein Gesamtfahrzeug] der BMW Motorrad AG mit der Handelsbezeichnung ‚R nineT‘ im Rahmen der COP (Konformitätsüberprüfung) ohne Beanstandung überprüft“, antwortete das Bundesverkehrsministerium auf eine Frage der Grünen im Bundestag, wie viele Motorradtypen die Behörde auf Einhaltung der Geräuschgrenzwerte „in den letzten 5 Jahren“ kontrolliert habe. Das ist extrem wenig im Vergleich zu den Tausenden Modellen und rund 4,4 Millionen Motorrädern, die Anfang Januar in Deutschland zugelassen waren.

Zudem habe das KBA Aufträge zum Lärmcheck von nur drei Austauschschalldämpfern erteilt, ergänzte das Verkehrsministerium. Auch von diesen Zubehörauspuffen, die oft besonders laut sind, nahm das KBA bisher keinen vom Markt. Denn: Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, teilte das Ministerium mit.

Die Grünen beziehen sich in ihrer Anfrage vor allem auf einen [2][taz-Bericht vom 10. Februar], wonach BMW und andere Konzerne Motorräder so bauen, dass sie lauter sind als nötig. Die Unternehmen bestätigten damals, dass sie in den Auspuff mehrerer Modelle Klappen einbauen. Diese verringern den Lärm bei den im Zulassungstest geprüften Drehzahlen. Insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten sind die Fahrzeuge lauter. Denn viele Kunden wünschen eine möglichst große Lautstärke, obwohl sie die Lebensqualität und die Gesundheit vieler Menschen schädigen kann. Auspuffklappen hat zum Beispiel Deutschlands meistverkaufter Motorradtyp, die BMW R 1200 GS.

Der Trick mit den Klappen funktioniert, weil die Geräuschemissionen bei den behördlichen Prüfungen nur bei ungefähr 50 km/h gemessen werden. Zusätzlich [3][müssen die Hersteller erklären], dass die Motorradmodelle die Grenzwerte bei Geschwindigkeiten von 20 bis 80 Kilometern pro Stunde einhalten. Ob diese Behauptungen zutreffen, überprüft das KBA aber kaum.

Der Staat verlässt sich somit auf Beteuerungen zum Beispiel von Konzernen, die im Abgasskandal teils die Behörden belogen haben. Das Verkehrsministerium begründet die niedrige Nachkontrollrate damit, dass die meisten „der in Deutschland angebotenen Motorräder und Motorrad-Austauschschalldämpfer“ nicht das KBA, sondern Behörden in anderen EU-Staaten genehmigt hätten. Da könne es nicht nachträglich prüfen. Aber: Allein Deutschlands Marktführer für Motorräder, BMW, lässt sehr wohl zahlreiche Modelle in Deutschland genehmigen.

Das [4][Umweltbundesamt hatte deshalb in der taz gefordert], dass das KBA seine Handlungsspielräume auch nutzt und „zu laute Fahrzeuge und Bauteile aus dem Verkehr“ zieht. „Es schockiert mich, wie wenige Nachkontrollen das KBA durchführt, obwohl es große Verdachtsmomente gibt“, sagte Holger Siegel, Sprecher des Arbeitskreises Motorradlärm beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nun.

Das Umweltbundesamt verlangte auch, Lärmgrenzwerte für Geschwindigkeiten über 80 km/h sowie für alle Motordrehzahlen festzulegen. In diese Richtung will die Bundesregierung aber nur bei den herstellereigenen Tests gehen. Sie antwortete den Grünen, sie setze sich dafür ein, dass hier bis „100 km/h in allen Getriebestufen, Fahrsituationen und Fahrmodi“ getestet werde. Unklar ist dabei auch, ob damit wirklich alle Drehzahlen geprüft würden – das ist die entscheidende Größe für den Lärm.

20 Jun 2018

LINKS

[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/025/1902588.pdf
[2] /!5459901/
[3] https://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/main/wp29/wp29regs/R041r2e.pdf
[4] /!5486617/

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Jost Maurin

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