taz.de -- Kreditübernahme durch Bremen: Linke droht mit der EU

Die Übernahme eines 46-Millionen-Euro-Kredits der Jacobs University durch Bremen verstoße gegen EU-Recht, sagt die Linke – und warnt vor einem rechtswidrigen Haushalt.
Bild: Immerhin architektonisch leicht zu durchschauen: Die Bremer Jacobs University

BREMEN taz | Die Bremer Linksfraktion hält die Übernahme eines Kredites der privaten Jacobs University (JUB) durch Bremen für rechtswidrig. Sie hat dazu am Montag ein Rechtsgutachten vorgelegt. Demnach verstoße die Darlehensübernahme in Höhe von 46 Millionen Euro gegen EU-Recht, weil dies eine wettbewerbsverzerrende Beihilfe eines Unternehmens sei.

Am Mittwoch soll die Bremische Bürgerschaft über den Nachtragshaushalt in zweiter Lesung abstimmen. Dieser verstoße nach Auffassung der Linken „gegen geltendes Recht“ und das sei „nicht hinnehmbar“. Sie fordert eine Prüfung durch die EU-Kommission.

Politischer Hintergrund ist die grundsätzliche Frage, ob und wie viel Geld Bremen der privaten Universität überhaupt noch geben sollte. Die Linke würde die Jacobs Uni am liebsten ins staatliche Hochschulsystem eingliedert und der Universität Bremen zuschlagen. Aus Sicht des Senats und der rot-grünen Koalition ist das allerdings zu teuer, ebenso wie das Risiko, den Campus und die rund 1.400 Studierenden im strukturschwachen Bremen-Nord zu verlieren.

Immerhin gab die Jacobs Foundation zuletzt 8,5 Millionen Euro jährlich für die Uni aus – dafür flossen aus Bremen ebenfalls drei Millionen Euro jährlich. Seit ihrer Gründung wurde über die öffentlichen Zuschüsse immer wieder verhandelt. Im rot-grünen Koalitionsvertrag allerdings steht: „Die JUB muss ab 2018 ohne Finanzmittel des Landes auskommen.“

Mitte Mai nun hatte der Senat einen Nachtragshaushalt für 2018/19 von insgesamt 250 Millionen Euro beschlossen: 205 Millionen Euro für den verschuldeten kommunalen Klinikverbund Geno, der Rest für die Übernahme des Darlehens der Jacobs University, das ihr noch zu Zeiten der großen Koalition gewährt wurde und für das Bremen bereits die Bürgschaft übernommen hatte. Im Gegenzug für das erneute Einspringen von Bremen soll sich die Stiftung erneut verpflichten, bis 2027 die Privat-Uni mit weiteren 100 Millionen Euro zu finanzieren.

Aber ganz so sicher, ob die Übernahme des Millionendarlehens nicht doch eine nach EU-Recht verbotene Subvention für ein Privatunternehmen sein könnte, war sich der Senat dann offenbar auch nicht. Der Wirtschaftssenator beauftragte jedenfalls die Bremer Rechtsanwälte Monika Beckmann-Petey und Philipp Reinhold mit einer Stellungnahme zu der Frage.

Deren Ergebnis: Die Jacobs University habe „keine Gewinnerzielungsabsicht“, finanziere sich nur teilweise aus kommerziellen Einnahmen und agiere „innerhalb des staatlichen Bildungssystems (ist staatlich akkreditiert) und wird staatlich überwacht“. Die Kreditübernahme sei keine verbotene Beihilfe, so Beckmann und Reinhold.

Ist die Jacobs-University eine staatliche Bildungseinrichtung?

Unter anderem für staatliche Bildungseinrichtungen greift die EU-Regel nicht. Allerdings: Die Uni ist zwar staatlich anerkannt, „überwacht“ wird sie jedoch nicht durch die Wissenschaftssenatorin, sondern – wenn dann – durch den Wirtschaftssenator, der einen Sitz im Aufsichtsrat hat. Auch ist die Jacobs University nicht Teil des Bremischen Hochschulgesetzes.

Der Bremer Jurist Rainer Kulenkampff hält die Auffassung seiner Kollegen daher für „unzutreffend“. In seinem Rechtsgutachten für die Linksfraktion erklärt er: Bremen sei verpflichtet, der EU-Kommission die Darlehensübernahme mitzuteilen. Er hält sie für einen Verstoß. Das gilt in seiner Auffassung mithin bereits für die vergangene Übernahme der Bürgschaft.

Linken-Fraktionschefin Kristina Vogt und Finanzpolitiker Klaus-Rainer Rupp fanden am Montag harsche Worte. Von „Verarschung“ durch den Senat sprach Rupp, und davon, dass die Unterlagen „fischig“ und nicht belastbar seien. Die Linke habe sich wochenlang um Einsicht in der Senatsgutachten bemühen müssen.

Der SPD-Wissenschaftspolitiker Arno Gottschalk hingegen zeigt sich wenig beeindruckt von dem Gutachten der Linken. Es gebe rechtlich immer unterschiedliche Einschätzungen. Die SPD stehe zur Auffassung des Senats.

19 Jun 2018

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Jean-Philipp Baeck

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