taz.de -- Korruptionsverfahren in Brasilien: Ausreiseverbot für Lula
Der Ex-Präsident muss seinen Pass abgeben. Ob er nach einer Verurteilung in zweiter Instanz überhaupt zur erneuten Wahl antreten darf, ist weiterhin offen.
Rio de Janeiro epd | Einen Tag nach seiner Niederlage in einem Berufungsverfahren wegen Korruption ist dem brasilianischen Ex-Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva das Verlassen des Landes verboten worden.
Anlass für die Weisung eines Richters ist ein weiteres Korruptionsverfahren, in dem es um Vorteilnahme im Zusammenhang mit dem Kauf von Kampfjets geht, wie die Zeitung O Globo berichtete. Zudem ordnete der Richter am Donnerstag (Ortszeit) in der Hauptstadt Brasilia an, dass Lula seinen Reisepass abgeben muss.
Der nach wie vor sehr beliebte Ex-Präsident sagte daraufhin seine für den gleichen Tag geplante Reise zu einer UN-Tagung nach Äthiopien ab. Wenige Stunden zuvor hatte die Arbeiterpartei PT Lula zu ihrem Präsidentschaftskandidaten für die Wahl im Oktober gekürt. In einer Erklärung bezeichnete die PT das Reiseverbot für Lula als „juristische Verfolgung“.
Am Mittwoch hatte ein Berufungsgericht die Verurteilung Lulas wegen Korruption und Geldwäsche bestätigt. Dem 72-Jährigen droht nun eine zwölfjährige Haftstrafe. Aufgrund der Verurteilung in zweiter Instanz ist fraglich, ob Lula erneut kandidieren darf. Seine Verteidigung kündigte an, das Urteil bis hin zum Obersten Gericht anzufechten.
Lulas Anwälte und Anhänger werfen der Justiz vor, im Einvernehmen mit der konservativen Regierung einen politischen Prozess zu inszenieren, um eine Rückkehr der Arbeiterpartei an die Macht zu verhindern. In Wählerumfragen liegt Lula weit vor all seinen Mitstreitern.
Im Rahmen eines gigantischen Korruptionsskandals, der die ganze politische Klasse Brasiliens in Mitleidenschaft zieht, steht der Ex-Präsident (2003-2010) noch in weiteren Verfahren vor Gericht.
26 Jan 2018
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