taz.de -- Prozess in Berlin: Marzahner Neonazi verurteilt

Weil er im Herbst 2015 FlüchtlingshelferInnen bedroht hatte, muss ein bekannter Marzahner Rechtsextremist 6000 Euro Strafe zahlen.
Bild: In Marzahn wurde insbesondere 2014 und 2015 immer wieder gegen Flüchtlingsheime demonstriert

Der Marzahner Neonazi Patrick Krüger ist am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Das Kriminalgericht sah es als erwiesen an, dass Krüger im Herbst 2015 Flüchtlingshelfer bedroht habe. Er habe sich „nur knapp gegen eine Haftstrafe entschieden“, so der Richter bei der Verkündung des Urteils, das über dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß lag.

In dem Prozess ging es um einen Abend im September 2015: Am Glambecker Ring in Marzahn wird eine Notunterkunft für Flüchtlinge eröffnet, Mitglieder der örtlichen rechtsextremen Szene protestieren dagegen mit einer Kundgebung. Doch auch FlüchtlingshelferInnen sind vor Ort, die ehrenamtlich beim Bezug der Unterkunft unterstützen. Als drei von ihnen am Abend das Heim verlassen, werden sie von Krüger und weiteren Neonazis verfolgt und beschimpft. Dabei formt Krüger die Hand zu einer Pistole, richtet sie auf die Gruppe und macht dazu Schießgeräusche.

Aus Sicht des Richters eindeutig eine Bedrohung. Der Streifenpolizist, den die FlüchtlingshelferInnen damals dazugerufen hatten und der ebenfalls vor Gericht aussagt, hatte in diesem Verhalten hingegen „keine Strafrelevanz“ erkannt. Erst ein Beamter des Landeskriminalamts leitete nach der Lektüre des polizeilichen Tätigkeitsbericht die Ermittlungen gegen Krüger ein.

In dem Prozess sagten mehrere weitere Neonazis als Entlastungszeugen für Krüger aus – der Richter stufte ihre Aussagen allerdings als „in jeder Hinsicht unüberzeugend“ ein und sprach insbesondere in Richtung des Marzahner Rechtsextremen René U. von einem „blamablen Auftritt“.

Dass die FlüchtlingshelferInnen sich die Geschichte ausgedacht haben könnten, um dem ehemaligen Vorstandsmitglied der rechtsextremen Kleinstpartei Die Rechte eins auszuwischen, schloss der Richter aus: Sie selbst hätten vor Gericht nachvollziehbar dargelegt, aus Angst vor Racheaktionen der Neonazis selbst keine Strafverfolgung angestrebt zu haben und auch die Vorladung als Zeuge lieber umgangen wären. Insofern gebe es „keine Belastungstendenz, im Gegenteil sind die Zeugen besonders glaubhaft“, so der Richter.

Krüger hat ein umfangreiches Vorstrafenregister, darunter Fälle von schwerer Körperverletzung, Raub und schwerer räuberischer Erpressung. Seine letzte Verurteilung lag allerdings schon mehrere Jahre zurück.

16 Aug 2017

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Malene Gürgen

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