taz.de -- Klage vor EU-Menschenrechtsgerichtshof: Bundesregierung unterstützt Yücel

Deniz Yücel hat Beschwerde gegen seine Behandlung durch die türkische Justiz eingereicht. Nun bezieht die Bundesregierung Position.
Bild: Die türkische Regierung wirft Yücel vor, „Terrorpropaganda“ verbreitet zu haben

Berlin afp | Die Bundesregierung wird im Verfahren um den inhaftierten Türkei-Korrespondenten der Zeitung Die Welt, Deniz Yücel, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Stellung beziehen. Das bestätigte das Bundesjustizministerium am Montag der Zeitung nach der Zustimmung des Bundeskanzleramtes und des Auswärtigen Amtes, wie das Blatt in seiner Dienstagsausgabe berichtet.

„Wir werden nichts unversucht lassen, um uns für ein rechtsstaatliches Verfahren für Deniz Yücel einzusetzen“, [1][sagte Bundesjustizminister Heiko Maas] (SPD) der Welt. „Deswegen werden wir auch im Verfahren vor dem EGMR eine Stellungnahme abgeben und darin unsere Position sehr deutlich machen.“

Damit bezieht die Bundesrepublik Position in einem Verfahren, in dem Yücel Beschwerde gegen seine Behandlung durch die türkische Justiz eingereicht hat, die seiner Auffassung nach gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Die türkische Regierung wirft dem seit Mitte Februar in Istanbul inhaftierten Yücel vor, mit seinen journalistischen Texten in der Welt „Terrorpropaganda“ verbreitet und zur „Aufwiegelung der Bevölkerung“ beigetragen zu haben. Dass er deswegen in Einzelhaft gehalten wird, verstößt laut Yücels Beschwerde gegen verschiedene Artikel der europäischen Konvention für Menschenrechte.

Bis heute ohne Anklageschrift

Der EGMR hat der türkischen Regierung den Fall Yücel inzwischen zur Stellungnahme zugeleitet. Maas verlangt von der türkischen Justiz, eine Anklageschrift im Fall Yücel zu präsentieren, die bis heute nicht vorliegt. „Bislang haben wir nur Vorverurteilungen gehört, die versuchen, Deniz Yücel pauschal als Terroristen zu diffamieren“, sagte Maas der Welt. Er forderte zudem eine Aufhebung der Einzelhaft.

Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) dringt ebenfalls auf ein baldiges rechtsstaatliches Verfahren. „Seit 155 Tagen sitzt Deniz Yücel in Haft, seit 140 Tagen in Isolationshaft. Bis zum heutigen Tag ist ihm keine Anklageschrift vorgelegt worden. Dieses Vorgehen entspricht in keiner Weise einem rechtstaatlichen Verfahren. Aus diesem Grund wird die Bundesregierung mit einer Stellungnahme die Klage des Anwalts von Deniz Yücel beim EGMR unterstützen“, sagte Altmaier.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat sich erfreut gezeigt über die Entscheidung der Bundesregierung, Yücel zu unterstützen. Man begrüße dieses Vorgehen, teilte DJV-Chef Frank Überall am Dienstag mit. „Deniz Yücels einziges ‚Vergehen‘ ist kritischer Journalismus. Die Ausübung seines Berufs brachte ihm bis jetzt fünf Monate Haft ein ohne Anklage. Das ist Willkür in Reinform.“ Nach dem Scheitern der diplomatischen Verhandlungen Deutschlands mit der Türkei „helfe offenbar nur noch der Rechtsweg“, so Überall.

Von der Möglichkeit zu Stellungnahmen in Verfahren vor dem EGMR machen Regierungen nur selten Gebrauch. Die Bundesregierung tat dies der Welt zufolge zuletzt im Fall des seit 1986 in den USA wegen Mordes einsitzenden Deutschen Jens Söring.

18 Jul 2017

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[1] https://www.welt.de/politik/ausland/article166742537/Bundesregierung-bezieht-Stellung-im-Fall-Deniz-Yuecel.html

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