taz.de -- USA setzen Irak-Abschiebung aus: Zuständigkeit der Gerichte unklar
Ein US-Richter hat die Abschiebung von 1400 Irakern zurück in ihre Heimat vorläufig gestoppt. Im Irak drohen ihnen Folter und Tod.
Detroit ap | Ein US-Richter hat die Abschiebung von 1400 Irakern in ihr Heimatland vorläufig gestoppt. Eine weitere Anhörung in dem Fall solle es am Mittwoch geben, teilte Richter Mark Goldsmith am Dienstag (Ortszeit) mit. Er entschied entgegen der Überzeugung des US-Justizministeriums, in dem Fall rechtlich zuständig zu sein und argumentierte, im Irak seien die Menschen Gefahr ausgesetzt. Der Streit darüber wird nun fortgesetzt, während die betroffenen Iraker vorerst im Land bleiben.
Hintergrund des Streits ist die Überzeugung des Justizministeriums, dass US-Bundesbezirksgerichte keine rechtliche Zuständigkeit in der Einwanderungsfrage haben. Die Behörde will die Iraker abschieben, weil sie in den USA Verbrechen begangen haben.
Viele der Menschen, darunter auch Christen, fürchten bei ihrer Rückkehr in den Irak allerdings Folter und Tod. Goldsmith stoppte die Umsetzung der Abschiebungen bis klar ist, welches Gericht für die Rechtsfragen in den Fällen zuständig ist.
Unter den Irakern sind 114 Menschen, die im Raum Detroit festgesetzt worden waren – dem Bezirk von Goldsmith. Für diese hatte der Richter einen Stopp der Abschiebungen bereits verfügt. Ob er auch über die anderen irakischen Staatsbürger entscheiden kann, muss nun geklärt werden.
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump sagte, für die 1400 Iraker gebe es landesweit gültige Anordnungen zur Abschiebung, auch wenn der größte Teil von ihnen nicht in Haft sei. Für einige der Menschen gebe es zudem bereits seit Jahren Abschiebungsanträge, weil sie in den USA straffällig geworden seien. Die Diskussion um die Abschiebungen hatte neue Brisanz bekommen, als der Irak einwilligte, die Abgeschobenen aufzunehmen.
Die Bürgerrechtsorganisation ACLU erklärte, der Abschiebungsstopp sei notwendig, damit die Iraker ihre Fälle vor einem für Migration zuständigen Gericht vortragen und mit der möglichen Lebensgefahr argumentieren könnten. Ohne eine Intervention bestehe die Gefahr, dass die Menschen abgeschoben würden, bevor sie ihre Fälle vorgetragen hätten.
12 Jul 2017
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