taz.de -- Kommentar zum Al-Kuds-Tag: Einen Versuch wäre es wert
Der Rechtsstaat müsste es nicht dulden, wenn Linke, Rechte und schiitische Prediger gemeinsam ihren Hass auf Juden straffrei herausschreien.
Deutschland ist ein tolerantes Land. Hier dürfen Neonazis offen demonstrieren. Die NPD bleibt, trotz ihrer rassistischen Zielsetzungen, eine legale Partei. Zu diesem Panoptikum des ekelhaften Erlaubten zählt auch der Al-Kuds-Tag, den fanatische Israel-Hasser heute wieder einmal mit einer Demonstration begehen werden. Vordergründig geht es bei diesem Tag, erstmals ausgerufen 1979 von Ayatollah Chomeini, um eine „Befreiung“ Jerusalems von den „zionistischen Besatzern“. Tatsächlich wird die Vernichtung des Staates Israel propagiert.
Die Behauptung, Antizionismus habe nichts, aber auch rein gar nichts mit Antisemitismus gemein, straft diese Demonstration regelmäßig als Lüge. Die Teilnehmer geben sich auch keine Mühe, ihre Ansichten zu verdecken, so langen die Polizei diese noch erlaubt. „Sieg-Heil“-Rufe und die Forderung, „Zionisten ins Gas“ zu schicken, waren dort schon zu hören, und die Behauptung, Israel begehe einen „Holocaust“ an den Palästinensern, zählt noch zu den ausgewogeneren Wortbeiträgen. Israel dient den Teilnehmern dabei als Chiffre, um einmal im Jahr ihren Hass auf Juden offen herausbrüllen zu können, ohne das Wort „Jude“ dabei in den Mund zu nehmen. Das ist bequem und meistens sogar straffrei.
Wer Hakenkreuze in Eisenbahnunterführungen schmiert, begeht eine Straftat und wird deshalb vom Staat belangt. Das ist gut so. Wenn aber einige Hundert Antisemiten offen unter dem Deckmäntelchen einer „Befreiung der Palästinenser“ Mordabsichten propagieren, werden höchstens die übelsten Plakate beschlagnahmt. Das Ganze gilt in Berlin offenbar als Folkloreveranstaltung einiger Heimatvertriebener.
Dabei ist es in Wahrheit ein Sammelbecken von schitischen Hasspredigern, notorischen Neonazis, irregeleiteten „Antiimperialisten“ und antizionistischen Verschwörungstheoretikern. Diese braune Melange ist zugleich Beweis dafür, dass Antisemitismus weder ein Privileg von Rechtsradikalen noch von Deutschen, Linken oder gar Muslimen ist – alle wollen sie dabei sein.
Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat. Es gibt den Paragraphen 130, der demjenigen eine Freiheitsstrafe androht, der „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt“. Mag sein, dass ein Verbot des Al-Kuds-Tages an den Gerichten scheitern könnte. Aber das ist kein Grund, es nicht wenigstens zu versuchen.
23 Jun 2017
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