taz.de -- Brasiliens Präsident vor Gericht: Temer bleibt im Amt
Michel Temer wurde illegale Wahlkampffinanzierung vorgeworfen. Ein Gericht sprach ihn jetzt mit knapper Mehrheit frei.
Rio de Janeiro epd | Der brasilianische Präsident Michel Temer hat einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Das Oberste Wahlgericht wies mit knapper Mehrheit den Vorwurf illegaler Wahlkampffinanzierung im Jahr 2014 zurück. Damit ist eine Annullierung der Wahl, bei der Temer als Stellvertreter der damals siegreichen Präsidenten Dilma Roussef antrat, vom Tisch.
Die Richter entschieden am Freitagabend (Ortszeit) mit vier zu drei Stimmen, dass es bei der Wahlkampagne keinen Missbrauch von politischer oder wirtschaftlicher Macht gegeben habe. Eine Verurteilung hätte den Druck auf Temer, der wegen massiver Korruptionsvorwürfe stark angeschlagen ist, enorm erhöht.
Temer bezeichnete das Urteil als „Signal, dass die nationalen Institutionen die demokratischen Spielregeln garantieren“. Er schloss einen Rücktritt nochmals aus und versicherte, er werde alles dafür tun, Brasilien auf den Wachstumspfad zurückzuführen. Die Beliebtheitswerte des Präsidenten liegen in Umfragen nur noch im einstelligen Bereich. Die Opposition, aber auch zahlreiche Verbündete fordern seinen Rücktritt, nachdem Kronzeugenaussagen und ein Audiomitschnitt ihn Mitte Mai mit dem Korruptionsskandal um den halbstaatlichen Ölkonzern Petrobras in Verbindung brachten. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen den Präsidenten wegen Bestechlichkeit und Behinderung der Justiz.
Im Dezember 2014 hatte die damalige konservative Oppositionspartei PSDB die Wiederwahl von Rousseff angefochten. Sie warf ihrer Regierung vor, illegale Spenden im Rahmen des Korruptionsskandals um den halbstaatlichen Ölkonzern Petrobras erhalten zu haben. Zudem soll Rousseff den Regierungsapparat für ihre Wahlkampagne eingespannt haben. Rousseff, ihre Arbeiterpartei PT und Temer wiesen die Vorwürfe zurück.
Die Mehrheit der Richter schloss sich ihrer Argumentation an, dass neue Erkenntnisse und Kronzeugenaussagen über illegale Wahlkampfspenden des Baukonzerns Odebrecht nicht in den Prozess einfließen dürften.
10 Jun 2017
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