taz.de -- Kommentar Protest gegen AfD in Köln: Fälschlicherweise kriminalisiert
Marodierende Banden und Bürgerkrieg? Das Bild, das die Kölner Polizei im Vorfeld von den AfD-Gegnern zeichnete, war bizarr und gefährlich.
Der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies beschwor wochenlang ein übertrieben gefährliches Bild von den nahenden Protesten gegen den AfD-Parteitag herauf. Keine Pressekonferenz, bei der er nicht von „gewaltbereiten Gruppierungen“ sprach, von „Linksextremen“, die aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland anreisen würden, von seiner „Sorge“, es könnte „illegale Aktionen“ geben. Immer wieder wurden die DemonstrantInnen in einem Atemzug mit Gewalt genannt – obwohl sich beide Bündnisse, das zivilgesellschaftliche wie das antifaschistische, ausdrücklich davon distanzierten.
Diese Strategie hat Folgen: Erstens drang das Anliegen der Bündnisse, also die berechtigte Kritik an der AfD, vor allem im Vorfeld schwer durch – vor allem das antifaschistische Bündnis musste sich hauptsächlich gegen die Vorwürfe seitens der Polizei wehren. Zweitens wurde so einer der größten Polizeieinsätze der letzten Jahre in Köln gerechtfertigt.
4.000 Polizeikräfte waren am Wochenende auf den Straßen unterwegs, mehr als doppelt so viele wie etwa in der vergangenen Silvesternacht. Und drittens kamen wohl weniger Menschen, als es ohne die Furcht, einen Stein an den Kopf zu bekommen, wohl der Fall gewesen wäre.
Nun, wo die Zahl der erwarteten DemonstrantInnen um mehr als die Hälfte unterschritten worden ist, brüstet sich die Polizei damit, ihre Strategie sei aufgegangen. Doch dabei geht eines völlig unter: Die rund 20.000 Menschen, die am Samstag in Köln demonstriert haben, waren in weiten Teilen einfach friedlich. Ihr Anliegen war berechtigt, ihre Protestform ebenso. Die Polizei sollte beides nicht nur respektieren, sondern auch schützen.
Der Kölner Polizeipräsident hat es zwar geschafft, den AfD-Parteitag stattfinden und seine eigene Arbeit in gutem Licht dastehen zu lassen. Er hat es jedoch auf dem Rücken der Zivilgesellschaft getan, die dafür kriminalisiert wurde.
23 Apr 2017
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