taz.de -- NSU-Prozess in München: Erstmals spricht Beate Zschäpe

Beate Zschäpe meldet sich überraschend selbst zu Wort und verurteilt die NSU-Taten – die ihrer früheren Kumpanen Mundlos und Böhnhardt.
Bild: Beate Zschäpe im Gerichtssaal (Archivbild)

Berlin taz | Damit hatte wohl niemand mehr gerechnet. Am Donnerstag erhob Beate Zschäpe zum ersten Mal selbst im NSU-Prozess die Stimme. Sie bedauere ihr „Fehlverhalten“, sagte sie laut Prozessbeobachtern. Auch verurteile sie, was ihre früheren Begleiter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den Opfern angetan hätten.

Zschäpe hatte seit ihrer Festnahme im November 2011 geschwiegen. Kein Wort zu den Ermittlern, kein Wort im seit fast dreieinhalb Jahren laufenden NSU-Prozess. Erst im Dezember 2015 die Kehrtwende: Über ihren Anwalt ließ sie sich doch zur Anklage ein, die ihr die Mittäterschaft an den zehn Morden, zwei Anschlägen und 15 Überfällen des NSU vorwirft. Die Taten gingen alle auf das Konto von Mundlos und Böhnhardt, behauptete Zschäpe – sie selbst habe von den Morden immer erst im Nachhinein erfahren und diese verurteilt. Einzig von den 15 Raubüberfällen habe sie gewusst.

Schon ließ Zschäpe ihren Anwalt verlesen: „Ich entschuldige mich aufrichtig bei allen Opfern und Angehörigen der Opfer der von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangenen Straftaten.“ Sie selbst fühle sich nur für die 15 Raubüberfälle „moralisch schuldig“.

Selbst hatte Zschäpe nie im NSU-Prozess gesprochen – bis Donnerstag. Es sei ihr Anliegen, Folgendes mitzuteilen, sagte die 41-Jährige laut Prozessbeobachtern. Sie habe sich früher durchaus mit „Teilen des nationalistischen Gedankenguts“ identifiziert. Dieses sei aber in den Jahren des Untergrunds zunehmend unwichtiger geworden. Heute hege sie dafür keine Sympathien mehr. Dann folgte die Verurteilung der NSU-Taten – die, ihrer früheren Kumpanen. Und die ihres eigenen Fehlverhaltens, „wie ich es bisher zum Ausdruck gebracht habe“.

Die Aussage liegt damit auf Linie der Einlassung Zschäpes vom Dezember. Sie dürfte ein letzter Rettungsversuch sein. Ihre Aussage hatte Zschäpe bisher nicht genützt, immer wieder hakte Richter Manfred Götzl kritisch nach.

Zuletzt geriet die Hauptangeklagte auch in die Defensive, weil sie es ablehnte, Fragen der NSU-Opferfamilien und ihrer Anwälte zu beantworten. Nur auf Nachfragen der Richter werde sie eingehen, teilte ihr Anwalt mit. Einige Opferanwälte hatten da schon mitgeteilt, eine Entschuldigung Zschäpes sei unter diesen Umständen nichtig.

29 Sep 2016

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Konrad Litschko

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