taz.de -- Volksentscheid Fahrrad in Berlin: Radler wollen freie Bahn

Die Radler-Initiative geißelt die Verzögerungstaktik des Senats und fordert die Aufnahme ihres Gesetzentwurfs in den rot-rot-grünen Koalitionsvertrag.
Bild: Gerade geht's kaum voran: RadlerInnen bei der Sternfahrt

Der Initiative Volksentscheid Fahrrad rollt die Zeit davon: Wenn die Senatsverwaltung für Inneres die Prüfung des Entwurfs für ein Radgesetz nicht in 14 Tagen abschließe, drohe der Zeitplan zu scheitern, sagten am Mittwoch Denis Petri und Heinrich Strößenreuther von der Initiative. Nach diesem Plan würde der Volksentscheid über das Rad-Gesetz parallel zur Bundestagswahl im Herbst 2017 abgehalten – was eine ausreichend hohe Beteiligung garantieren würde. Diverse Fristen setzen aber voraus, dass sich dieser Prozess nicht mehr allzu sehr verzögert.

„Das kann noch hinhauen, wenn der Senat sich jetzt bewegt“, so Strößenreuther. Wenn nicht, werde die Landesregierung erklären müssen, warum sie es auf einen separaten Abstimmungstermin mit hohen Kosten ankommen lasse. Die Initiative geht in ihrer Berechnung davon aus, dass der Bundestag am 24. September 2017 gewählt wird. Festgelegt ist dieses Datum allerdings noch nicht, theoretisch ist der 22. Oktober der letztmögliche Termin.

Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die Innenverwaltung den Entwurf seit inzwischen mehr als 100 Tagen prüfe, so die Vertreter der Initiative. Die Begutachtung durch die Verwaltungsprofis dauere bereits länger als die Erarbeitung des Entwurfs, bei der viele Ehrenamtliche viel Freizeit geopfert hätten.

Erst in der vergangenen Woche habe die Senatsverwaltung einen externen Prüfauftrag erteilt, obwohl der Gesetzentwurf schon lange vor seiner Einreichung zusammen mit rund 100.000 Unterschriften bekannt gewesen sei. Gegenüber der taz hatte die Innenverwaltung vor zwei Wochen erklärt, der Entwurf werfe „komplexe juristische Fragen“ auf, und die Prüfung müsse in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stattfinden.

Ein Alternative zum Volksentscheid-Prozess ist aber auch vorstellbar: dann nämlich, wenn sich Rot-Rot-Grün im Koalitionsvertrag verpflichten würde, das Rad-Gesetz bis März 2017 zu verabschieden. Im Prinzip erwarten das die Initiatoren sogar: Grüne und Linke, aber auch viele SPD-Kandidaten hätten sich im Wahlkampf positiv zum Rad-Gesetz geäußert, so Petri: „Jetzt müssen die Parteien aber auch liefern, was sie versprochen haben.“

Eins ist schon mal klar: Unter einem Gesetz wollen es die FahrradaktivistInnen nicht machen, kleinteilige Kompromisse, die sich vielleicht mit dem Senat aushandeln ließen, reichen ihnen nicht. „Wir haben gesehen, dass sich von alleine nichts tut“, sagte Strößenreuther, „es braucht ein Gesetz, das den Senat zum Handeln zwingt.“ Nur so sei erreichbar, was der Fahrradlobbyist wie ein Mantra wiederholt: „Wir wollen bloß sicher und entspannt Rad fahren.“

Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres teilte auf Anfrage mit, dass die Prüfung der Vereinbarkeit von Volksbegehren mit höherrangigem Recht „unter Beachtung des Beschleunigungsgebots“ betrieben werde. Und offenbar kommt die Verwaltung zumindest langsam voran: Die Prüfung, ob die nachträglich eingereichten Änderungen am Gesetzentwurf rechtens sind, seien inzwischen abgeschlossen, so der Sprecher.

28 Sep 2016

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Claudius Prößer

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