taz.de -- Westbalkan und Asylpaket: Arbeitsvisa nur selten ausgestellt

Für Bewerber vom Westbalkan sollte die Ausstellung eines Arbeitsvisums in Deutschland erleichtert werden. Doch die bürokratischen Hürden sind hoch.
Bild: August 2015: Flüchtlinge vom Westbalkan in einer Turnhalle in Eisenhüttenstadt

Berlin taz | 20.000 Menschen aus den Westbalkanstaaten könnten pro Jahr ein Arbeitsvisum für Deutschland erhalten, kündigte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) im Herbst 2015 an. Damals wurde eine Neuregelung für Arbeitsvisa verabschiedet.

Die Realität sieht anders aus: In den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurden bislang in den deutschen Botschaften der Balkanländer erst 4.500 Visa für Jobzuwanderer aus Albanien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro ausgestellt. Diese Zahl gab das Auswärtige Amt auf taz-Anfrage bekannt.

Der neue Weg der Arbeitsmigration für die Balkanstaaten war mit dem Asylpaket Ende vergangenen Jahres geschaffen worden. Parallel dazu wurden die Asylchancen für Zuwanderer aus diesen Ländern drastisch beschnitten, da die sechs Balkanstaaten seitdem als „sichere Herkunftsländer“ gelten.

Die Regelung zu den neuen Arbeitsvisa wandte sich vor allem an Asylsuchende, die zwischen Januar und Oktober 2015 gekommen waren. Wer spätestens bis zum 4. Mai 2016 wieder freiwillig ausreiste, sollte die Möglichkeit für einen Antrag auf ein Arbeitsvisum vom Heimatland aus bekommen. 132.933 Personen aus Albanien, Kosovo, Serbien und Mazedonien stellten im vergangenen Jahr Asylanträge in Deutschland. Die Anerkennungsquote geht gegen null.

Erst Bürokratie, dann Visum

Die bürokratischen Hürden für die Arbeitsvisa sind allerdings hoch. Wer als Arbeitsmigrant aus diesen Staaten über die Neuregelung nach Deutschland kommen will, braucht ein verbindliches schriftliches Arbeitsplatzangebot oder bereits einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit einem hiesigen Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber wiederum muss die Zustimmung zur Arbeitsaufnahme bei der Bundesagentur für Arbeit einholen, denn für diese Stelle darf kein EU-Bürger oder Deutscher zur Verfügung stehen – das besagt die „Vorrangprüfung“. Der Verdienst darf nicht niedriger sein als bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer in Deutschland. Bei früheren Aufenthalten der Bewerber in Deutschland muss der Arbeitgeber auch noch die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde einholen.

Erst wenn alle Unterlagen beisammen sind, gibt es einen Termin für das Visum bei der Botschaft im Heimatland. Familienangehörige können mitziehen – aber nur, wenn deren Wohnraum und Lebensunterhalt durch Eigenleistungen gesichert sind.

„Wir haben Sonderregelungen für eine nicht an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts orientierte Zuwanderung aus den Westbalkanstaaten von Anfang an kritisch gesehen“, erklärte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände auf Nachfrage. Die Bundesvereinigung fordert, beruflich Qualifizierte in einem Mangelberuf zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen zu lassen, auch ohne bereits bestehende konkrete Arbeitsplatzzusage. Der Vorschlag würde allerdings vielen geringer Ausgebildeten nicht helfen.

21 Jun 2016

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Barbara Dribbusch

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