taz.de -- Einkauf im Ausland via Internet: Gleiches Produkt, höherer Preis

Die EU-Kommission will die Geolokalisierung stoppen. Dabei variieren Preise für im Netz gekaufte Leistungen in Abhängigkeit vom Buchungsstandort.
Bild: Der Seitenbetreiber kann erkennen, ob dieses Outfit in Köln oder London bestellt wird

BERLIN taz | Wer online einen Mietwagen für den Urlaub im Ausland buchen will, kennt das Phänomen: Mitunter steigt oder sinkt der Preis bereits abhängig von der Sprache, in der die Buchungswebsite aufgerufen wird. Manchmal ist es nicht ganz so einfach: Da zahlen Kunden einen höheren oder niedrigeren Preis für dieselbe Leistung, weil sie aus unterschiedlichen Ländern buchen oder kaufen.

Geolokalisierung heißt die Technik, die das ermöglicht. Der Seitenbetreiber kann erkennen, in welchem Land – und meist noch sehr viel präziser, in welcher Region oder Straße – der Mensch sitzt, der da auf die Website zugreift. Und dementsprechend lassen sich auch Preise anpassen oder Inhalte komplett blockieren – eine Praxis, die die EU-Kommission gern verhindern will. „Eine Diskriminierung der Verbraucher auf Grundlage ihres Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes darf es nicht geben“, sagte EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska bei der Vorstellung der Pläne am Mittwoch. Sie sind Teil eines Maßnahmenkatalogs zur Digitalwirtschaft.

EU-Kommissar Andrus Ansip zufolge kam eine Studie der Kommission zu dem Schluss, dass zwei Drittel derer, die Waren oder Dienstleistungen in einem anderen EU-Land beziehen wollten, das nicht konnten – etwa weil sie keinen Zugang zu der Website bekamen, die Registrierung nicht klappte oder es an Lieferung oder Bezahlung scheiterte, weil beispielsweise eine Nutzung ausländischer Zahlungskarten nicht möglich war.

Eine Verpflichtung für Händler, Waren auch ins Ausland zu liefern, will die Kommission aber ausdrücklich nicht einführen. Pflicht soll es lediglich werden, Abholmöglichkeiten ebenfalls für Ausländer einzurichten, wenn es diese für Inländer gibt. Ob die in der Praxis attraktiv sein werden, wird sich zeigen – möglicherweise wird das Diskriminierungsverbot auch vor allem beim Bezug digitaler Waren oder bei Dienstleistungen, etwa dem Buchen von Mietwagen, Hotels oder Eintrittskarten, relevant sein.

Die Bürgerrechtsorganisation EDRi kritisierte weitere Pläne der EU-Kommission, die den Umgang mit „illegalen“ oder „schädlichen“ Inhalten im Netz betreffen. Hier setzt die Kommission unter anderem auf eine Selbstregulierung der Anbieter – die EDRi kritisiert das als eine Verlagerung der Rechtsprechung auf private Unternehmen.Die EU-Staaten und das Parlament müssen den Vorschlägen noch zustimmen.

26 May 2016

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Svenja Bergt

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