taz.de -- Bayern gegen die Bundesregierung: Grenzen offen, Seehofer ruhig

Die Grenze ist für Flüchtlinge immer noch geöffnet, doch Bayern will die Bundesregierung nicht mehr verklagen. Die CSU verkauft das als Sieg.
Bild: Ob Horst Seehofer die Bundeskanzlerin wieder „liebe Angela“ nennt?

Berlin taz | Bevor er unfreundlich wurde, schickte Horst Seehofer der Bundeskanzlerin noch einen Brief. „Liebe Angela“, hatte er im Januar geschrieben, auf das Briefpapier des Ministerpräsidenten von Bayern gedruckt und ins Kanzleramt geschickt. So lieb gemeint, wie die Anrede klang, war der Brief aber nicht: Horst Seehofer, Ministerpräsident von Bayern, hatte darin der Bundesregierung gedroht, gegen sie vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der Grund: die vielen Geflüchteten, die von Österreich aus nach Bayern kamen. „Die Entwicklung kann so nicht weitergehen“, schrieb Seehofer in demm Brief. Und: „In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen …“ Eine Floskel.

Das war im Winter. An manchen Tagen kamen mehr als 3.000 Geflüchtete am Tag nach Deutschland. Inzwischen sind es nicht einmal mehr 200 täglich. Aber die Grenze ist immer noch offen, das Dublin-Prinzip weiter außer Kraft. Der Klagegrund besteht also weiterhin, denn schließlich ging es ja um die Befürchtung, der Rechtsstaat sei ausgehebelt, und nicht um Zahlen – oder?

Nun gibt Horst Seehofer nach – und deutet das Ergebnis als Sieg: Bayern habe sich mit seinen Forderungen nach schärferen Grenzkontrollen und einer rigorosen Sicherung der Außengrenzen durchgesetzt, ließ er über den Chef der bayerischen Staatskanzler, Marcel Huber, am Dienstag mitteilen. Die Grenzen entlang der Flüchtlingsroute sind dicht, die deutschen kontrolliert. Eine Klage sei also nicht nötig. Ganz wichtig aber: „vorerst“.

Bayern übernahm in der Erstversorgung Geflüchteter eine wichtige Rolle. Der überwiegende Teil der Geflüchteten kam zunächst dort an. In der Gesamtschau versorgten die dortigen Gemeinden und Städte die Asylbewerber vorbildhaft – trotzdem eröffnete die CSU an diesem Thema einen massiven Streit in der Union.

Horst Seehofer nannte die Politik der Bundesregierung eine „Herrschaft des Unrechts“. Er sprach von der Endlichkeit ihrer Fraktionsgemeinschaft. Zuletzt drohte er damit, zur Bundestagswahl einen eigenen CSU-Wahlkampf zu veranstalten – mit sich als Spitzenkandidat. Er bekam die Rückendeckung seiner Männer.

Dobrindt bezeichnete die Kanzlerin als Schuldige am Aufstieg der AfD. Markus Söder sagte, inhaltlich sei die CSU von der CDU weiter entfernt als 1976. Ein Schlüsseljahr: Damals drohte die CSU, die Fraktionsgemeinschaft mit der CDU nicht zu verlängern.

Grenzkontrollen gehen weiter

Die Kanzlerin ließ sich drei Monate Zeit, bevor sie ihrerseits einen Brief schrieb. Ihre Antwort auf Seehofers Vorwürfe: Sie seien nicht gerechtfertigt. Doch folgenlos blieb die Drohung aus Bayern nicht. Erst eine gute Stunde nach den Neuigkeiten aus Bayern tritt der Bundesinnenminister vor die Presse.

Doch die Bayern hatten seine Nachricht schon vorweggenommen. Denn die Voraussetzung für Klageverzicht hatte Seehofer längst geäußert: Die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze müssten fortgesetzt werden. Genau das verkündete de Maizière in Berlin.

Die Grenzkontrollen wären am Freitag ausgelaufen, ursprünglich hatte de Maizière in Aussicht gestellt, sie aufgrund der niedrigen Flüchtlingszahlen nicht zu verlängern. Seehofer reagierte darauf erbost. Jetzt argumentierte de Maizière: Solange die EU-Außengrenzen nicht ausreichend geschützt seien, müssten die nationalen Grenzen kontrolliert werden. Dafür soll das Personal der Bundespolizei aufgestockt werden.

AfD versus CSU

De Maizière sprach sich erneut für einen Ausbau der Grenzschutzagentur Frontex aus „mit dem Ziel, dass sie zu einer echten EU-Küstenwache wird“. Er wiederholte seine Forderung nach einem europäischen Reiseregister. „Damit sollte dieser Punkt das Verhältnis der Schwesterparteien nicht belasten“, sagte er.

Trotzdem ging am Dienstag eine Klage ein – vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Der Kläger: die AfD. Der Beklagte: Horst Seehofer. Weil er noch immer nicht geklagt hat.

11 May 2016

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Christina Schmidt

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