taz.de -- Wegen TTIP und Ceta: Futtern wir bald Genfraß?
Mit den Freihandelsabkommen kommen gentechnisch veränderte Produkte nach Europa. Und das unkontrolliert, warnt Greenpeace.
Berlin taz | Noch ist Europa quasi frei von gentechnisch veränderten Pflanzen und Nahrungsmitteln. Das könnte sich aber mit den transatlantischen Handelsabkommen TTIP und Ceta ändern, warnt Greenpeace. In einer am Donnerstag veröffentlichen Studie beschreibt die Umweltorganisation Einfallstore, durch die gentechnisch veränderte Waren unkontrolliert auf europäische Märkte kommen könnten. Das Bundeswirtschaftsministerium bestreitet hingegen, dass der ungehinderte Marktzugang möglich ist.
In dieser Woche verhandeln in New York die EU und die USA über TTIP. Die Inhalte sind geheim. Anhaltspunkte gibt aber das zwischen der EU und Kanada ausgehandelte Schwesterabkommen Ceta. Mit den Abkommen soll der Warenaustausch angekurbelt werden, indem Regeln angepasst werden.
In Sachen Gentechnik sind die Regeln höchst unterschiedlich. In den USA und Kanada sind gentechnisch veränderte Nutzpflanzen weit verbreitet, dazu gehören etwa mehr als 90 Prozent des angebauten Mais, Sojas oder Raps. 2015 wuchsen in den USA auf 43 Prozent der Agrarflächen genmanipulierte Pflanzen, in Kanada waren es 24 Prozent. In Europa dagegen gibt es eine einzige zugelassene Nutzpflanze, den Genmais Mon810. Er wächst nach Greenpeace-Angaben auf 0,07 Prozent der EU-Ackerflächen.
Anders als in den USA müssen gentechnische veränderte Lebensmittel in der EU auf Risiken geprüft werden, bevor sie auf den Markt dürfen. Außerdem müssen sie gekennzeichnet werden. „Wir haben in Europa mit Ausnahme von Tierfutter so gut wie keine gentechnischen Produkte“, sagt Dirk Zimmermann, Gentechnik-Experte von Greenpeace. Europäische Verbraucher wollen diese Produkte nicht. Deshalb sei die Kennzeichnungspflicht wichtig. Aber sie könnte künftig als Handelshemmnis gelten, fürchtet er.
Auch bei anderen Regelungen droht laut Greenpeace eine Aufweichung. „Ceta hebelt EU-Recht aus, indem der Vertrag auf andere Abkommen innerhalb der Welthandelsorganisation verweist“, sagt Zimmermann. Das gilt etwa für die Risikoprüfung.
Das von SPD-Chef Sigmar Gabriel geführte Wirtschaftsministerium weist das zurück. Die Abkommen, auf die der Ceta-Vertrag verweise, seien bereits in der EU und in Kanada geltendes Recht, erklärte ein Sprecher. „Das EU-Recht zur Kennzeichnung und Zulassung genveränderter Organismen bleibt von Ceta unberührt.“ Es werde zu keiner Absenkung der Standards kommen. „Das Schutzniveau konnte die EU bislang selber festsetzen und wird das auch künftig weiter können“, sagte er.
28 Apr 2016
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