taz.de -- Kommentar Wachleute im Asylheim: Mit Entschiedenheit und Feingefühl
Über die mutmaßlichen Übergriffe von Wachleuten in Köln ist wenig bekannt. Doch die Frauen brauchen das Signal, dass die Polizei auf ihrer Seite ist.
Es sind unappetitliche [1][Vorwürfe, die gegen Security-Mitarbeiter einer Flüchtlingsunterkunft] im Raum stehen: Sie sollen Frauen beim Duschen gefilmt, bedroht, sogar vergewaltigt haben. Erhoben wurden die Vorwürfe von Helfern, im Namen von Flüchtlingsfrauen. Die Polizei ermittelt.
Mehr müsste man dazu nicht sagen, solange keine Details bekannt sind. Der Themenkomplex „Köln/Flüchtlinge/sexuelle Übergriffe“ ist aber derart hysteriebesetzt, dass voreilige Schlüsse verlockend sind. Sind Taten von Aufpassern Auswuchs einer lieblos bis fahrlässig organisierten Flüchtlingsunterbringung? Oder liefern sie vielmehr den Beweis dafür, dass es nicht gelingen kann, eine so große Anzahl Menschen vernünftig aufzunehmen? Handelt es sich gar um eine Retourkutsche aus dem linken Helfermilieu, das Gewalt an Flüchtlingsfrauen in Stellung bringt gegen die Stigmatisierung männlicher Geflüchteter?
Stopp. Solche Überlegungen helfen nicht weiter, sie führen nur in eine Sackgasse aus Verdächtigungen und Schuldzuweisungen.
Sicher ist eins: Geflüchtete Frauen (und Kinder) sind in einer prekären Situation. Sie brauchen das Signal, dass die Polizei auf ihrer Seite ist und mit Entschiedenheit und Feingefühl ermittelt. Betroffenen muss klargemacht werden, dass eine Anzeige ihr Asylverfahren nicht gefährdet und dass sie umgehend eine andere Unterkunft bekommen. Nur so verlieren Drohungen von Tätern ihre Wirkung.
Noch hilfreicher sind Mindeststandards für Unterkünfte, wie sie der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs fordert. In einer Turnhalle mit 200 Menschen aber sind diese schwer umzusetzen. Sexuelle Ausbeutung ist eine Begleiterscheinung der Massenunterbringung. Deshalb müssen die Flüchtlinge raus aus den Sammelunterkünften. Die Frage, ob wir uns das leisten können und wollen, wird nicht in Köln entschieden, sondern im Kanzleramt.
18 Feb 2016
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