taz.de -- Keine Neuwahl in Hannover: Unsaubere Wahl ist egal

CDU fühlt sich bei der Wahl zum hannoverschen Regionspräsidenten benachteiligt. Für die Wahl wurde wenig im konservativeren Umland geworben.
Bild: Nach dem ersten Wahlsieg: Hauke Jagau (Mitte) freut sich

Hamburg taz | Die Wahl zum Präsidenten der Region Hannover wird nicht wiederholt. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover gestern entschieden. Die CDU hatte geklagt, weil sie sich durch den Wahlleiter benachteiligt fühlte. Der hatte nach dem ersten Wahlgang für eine Stichwahl zwischen dem SPD-Kandidaten Hauke Jagau und seinem CDU-Konkurrenten Axel Brockmann geworben – allerdings stärker in der Stadt als im konservativeren Umland.

Das war ein Wahlfehler, urteilte jetzt die erste Kammer. Allerdings hätten Berechnungen ergeben, dass die unerlaubte Werbung keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis gehabt habe, sagt Gerichtssprecher Burkhard Lange. Die Hannoveraner müssen deshalb nicht noch mal abstimmen.

„Wir haben die Schlacht gewonnen, aber den Krieg verloren“, sagt der CDU-Abgeordnete Jan Dingeldey. Seine Fraktion hatte gehofft, die knapp verlorene Wahl vom Juni 2014 würde wiederholt. Bei der Stichwahl hatten nur rund 4.400 Stimmen den Unterschied gemacht.

Vor dem zweiten Wahlgang [1][hatte der Wahlleiter] neben Anzeigen in Wochenblättern auch in den Stadtbahnen des öffentlichen Verkehrsunternehmens Üstra und an den elektronischen Anzeigetafeln für Busse und Bahnen mit dem Text „Achtung! Sonntag Stichwahl zum Regionspräsidenten – Personalausweis reicht“ geworben. Die Bahnen der Üstra fahren aber nicht in alle Gemeinden der Region. Und auch ein Großteil der Postkarten und Plakate wurde in der stärker SPD-geprägten Stadt aufgehängt und verteilt.

„Ich glaube, das hatte Einfluss“, sagt Dingeldey. Es sei allerdings schwierig nachzuweisen, dass die Werbung Grund für die Wahlniederlage sei. „Für uns ist jetzt wichtig, dass das Gericht klar gesagt hat, dass die Kampagne rechtswidrig war – für die nächste Wahl.“

Das Gericht kritisierte jedoch nicht nur die ungleiche Verteilung der Werbemittel, sondern auch die Kampagne als solche. „Das ist nicht die Aufgabe des Wahlleiters, sondern der Kandidaten und Parteien“, sagt Gerichtssprecher Lange. Kurz vor einer Stichwahl verbiete es das Neutralitätsgebot, dass sich der Wahlleiter einmische – anders als vor dem ersten Wahlgang.

Paul Krause, Abgeordneter der SPD-Fraktion kann das nicht nachvollziehen: „Wenn man nicht möchte, dass die Wahlbeteiligung immer weiter sinkt, sollte man neutrale Wahlaufrufe nicht beanstanden.“ Schließlich habe der Wahlleiter nicht zur Wahl eines bestimmten Kandidaten, sondern zur Teilnahme an der Wahl aufgerufen. „Ein kleiner Stupser vor der Wahl kann nicht schaden.“

9 Feb 2016

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[1] http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=138424&_psmand=126

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Andrea Scharpen

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