taz.de -- Anti-Terror-Gesetz in Ungarn: Rechte verletzen Bürgerrechte

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Ungarn wegen eines Anti-Terror-Gesetzes. Ein Verstoß gegen die Privatsphäre liege vor.
Bild: Hat das Anti-Terror-Gesetz zu verantworten: Regierungschef Viktor Orban

Straßburg AFP | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Ungarn wegen eines Gesetzes zur Überwachung von Terrorverdächtigen verurteilt. Das Straßburger Gericht erklärte in seinem Urteil am Dienstag, das Gesetz von 2011 verletzte das Recht der Bürger auf Privatsphäre.

Es erlaube Anti-Terror-Ermittlern Menschen zu überwachen, ohne belegen zu müssen, dass sie Verbindungen zu Terrorgruppen unterhalten oder dass ein entsprechender Verdacht besteht.

Zudem gebe es nicht ausreichend Vorkehrungen gegen Missbrauch, da Ermittler für die Einleitung von Überwachungsmaßnahmen keinen Beschluss eines Richters benötigen, sondern lediglich die Zustimmung des Justizministeriums einholen müssen, kritisierte das Gericht.

Die Richter rügten auch, dass die rechte Regierung dank des Gesetzes „leicht Massen von Daten abfangen kann, die selbst Personen außerhalb des ursprünglichen Bereichs des Vorgangs betreffen“.

Das EGMR sah daher in dem Gesetz einen Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem das Recht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens festgeschrieben ist. Das Straßburger Gericht war von zwei ungarischen Menschenrechtsaktivisten angerufen worden, die zuvor erfolglos vor dem ungarischen Verfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt hatten.

Ungarn kann noch Berufung gegen das Urteil des EGMR einlegen.

13 Jan 2016

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