taz.de -- Kein weiteres Verfahren gegen Bill Cosby: Aus Mangel an Beweisen
Der US-Komiker kommt in zwei weiteren Fällen wegen sexuellen Missbrauchs nicht vor Gericht. Sie gelten als verjährt, außerdem fehlen Beweise.
Los Angeles afp | Nach der ersten Anklage wegen sexuellen Missbrauchs muss sich der US-Komiker Bill Cosby in zwei weiteren Fällen nicht vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft von Los Angeles verzichtet in beiden Fällen auf eine Anklage, wie die Justizbehörden am Mittwoch mitteilten. Die Vorwürfe seien bereits verjährt, außerdem gebe es nicht genügend Beweise gegen Cosby.
In dem ersten Fall wurde dem 78-jährigen Schauspieler vorgeworfen, 1965 im Villenviertel Hollywood Hills eine damals 17-Jährige vergewaltigt zu haben. Im zweiten Fall wird Cosby von dem Model Chloe Goins beschuldigt, sie 2008 im Alter von 18 Jahren in der Villa von Playboy-Verleger Hugh Hefner unter Drogen gesetzt und sexuell missbraucht zu haben. Goins klagte im Oktober auf Schmerzensgeld.
[1][Insgesamt beschuldigen inzwischen mehr als 50 Frauen den einstigen Star der „Cosby Show“], sie sexuell missbraucht zu haben. Zu Cosbys mutmaßlichen Opfern gehören Models, Kellnerinnen und Mitarbeiterinnen aus dem Showgeschäft. Die Fälle reichen bis in die 60er Jahre zurück, die meisten sind daher bereits verjährt. Cosby bestreitet die Vorwürfe vehement.
Ende Dezember wurde der Schauspieler in einem ersten Fall wegen schwerer sexueller Nötigung angeklagt. Cosby erschien am Mittwoch vergangener Woche im Bundesstaat Pennsylvania zur Anklageverlesung vor Gericht und hinterlegte eine hohe Kaution. In dem Strafverfahren geht es um einen Fall aus dem Jahr 2004. Bei einer Verurteilung drohen dem TV-Star bis zu zehn Jahre Haft und 25.000 Dollar Geldstrafe.
7 Jan 2016
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