taz.de -- Kommentar US-Klage gegen VW: So entschlossen kann Politik reagieren
Lügen und verzögern. So ging VW laut US-Behörden mit dem Abgasskandal um. Nun hat die Umweltbehörde Klage erhoben. Gut so.
Es ist ein erfreulich entschlossenes Vorgehen: In den USA hat die Umweltbehörde Zivilklage gegen Volkswagen erhoben. Das war zwar erwartet worden, doch die Klage kommt nun früher als vom Konzern erhofft – und schärfer. Denn im Mittelpunkt stehen nicht die Autofahrer, denen fehlerhafte Fahrzeuge verkauft wurden, sondern die wahren Opfer des Skandals: die Menschen, deren Lungen von den illegal manipulierten Autos jahrelang und massiv geschädigt wurden.
Die Umweltbehörde verweist auf einen direkten Zusammenhang zwischen erhöhten Stickoxidwerten und schweren Erkrankungen sowie vorzeitigen Todesfällen. Wenn sich die Richter der Sicht anschließen, dass VW unmittelbar für Gesundheitsschäden verantwortlich ist, wird das die Schadenersatzzahlungen massiv ansteigen lassen.
Zudem machen die US-Behörden deutlich, wie sie den bisherigen Umgang von Volkswagen mit dem Skandal einschätzen: Er war geprägt von Lügen, Vertuschen und Verzögern.
Genauso agiert das Unternehmen trotz aller Versprechen von Offenheit und Transparenz auch in Deutschland. Doch dass sich die deutsche Politik vom entschlossenen Vorgehen der US-Behörden anstecken lässt, ist leider nicht zu erwarten. Das Bundesverkehrsministerium sieht seine Aufgabe weiterhin darin, den VW-Konzern vor noch mehr Unheil zu bewahren, und trägt die Strategie des Aussitzens voll mit.
Eine Warnung dürfte das scharfe Vorgehen gegen VW aber für andere Hersteller sein. Denn auch bei Mercedes, BMW, Opel und Renault wurden auffällige Abgaswerte gemessen, für die es bisher keine nachvollziehbare Erklärung zu geben scheint. Dennoch bestreiten diese Hersteller jedes illegale Vorgehen vehement. Das hat auch VW gemacht – bis die US-Behörden die Lügen aufgedeckt haben. Doch das lange Abstreiten hat das Problem nicht kleiner gemacht, sondern größer. Lügen kommen weder in der Öffentlichkeit noch bei der Justiz gut an.
5 Jan 2016
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