taz.de -- Polnische Verfassungsrichter: Postenbesetzung teils rechtswidrig

Kaum waren fünf neue Richter vereidigt, kassierte das Verfassungsgericht diesen Schritt. Das Hickhack um die Einflussnahme der Regierung in Polen geht weiter.
Bild: Sie mussten über ihre eigene Sache entscheiden: die polnischen Verfassungsrichter.

Warschau ap | Das polnische Verfassungsgericht hat einen Teil der Gesetze zur Neubesetzung seiner 15 Richterstellen abgelehnt. Einige der Bestimmungen verstießen gegen die Verfassung des Landes, urteilten die Richter am Mittwoch.

Wenige Stunden zuvor hatte Präsident Andrzej Duda trotz heftiger Kritik den letzten der fünf Verfassungsrichter vereidigt, die nach den jetzt abgelehnten Bestimmungen gewählt worden waren.

Die neue rechtskonservative Mehrheit im Parlament hatte das Gesetz im November beschlossen, das fünf kurz zuvor erfolgte Richterernennungen durch die liberale Vorgängerregierung für ungültig erklärte. Vergangene Woche stimmte die regierende Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) dann für fünf neue Kandidaten.

Kritiker werfen der PiS vor, Verfassung und Demokratie zu untergraben. Sie stelle bereits den Präsidenten und die Parlamentsmehrheit und versuche jetzt, die Kontrolle ihrer Macht durch das Verfassungsgericht zu beseitigen, hieß es.

Die prodemokratische Initiative „Wir beobachten Euch“ kritisierte am Dienstag in Warschau, PiS habe eine Situation herbeigeführt, die in der demokratischen Geschichte Polens ohne Beispiel sei.

10 Dec 2015

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