taz.de -- Maas gegen Hatespeech auf Facebook: Das war wohl nichts

Die groß angekündigte Initiative des Justizministers bringt nur dünne Ergebnisse. Die Konzerne bestimmen weiterhin, was rechtens ist.
Bild: Statt Facebook an die Kette zu legen, schnappt der Minister ein paar Brocken auf, die die Großkonzerne ihm gnädig hinwerfen.

Breaking News: Facebook hält sich künftig an deutsches Recht. Google und YouTube und Twitter auch. Das präsentierten Justizminister Maas und Vertreter von Facebook und Google am Montag in Berlin als [1][Ergebnis] von Verhandlungen gegen Hatespeech im Netz.

In den Überschriften zum Thema steht: Gehasst werden darf auf diesen Plattformen nun [2][nur noch maximal 24 Stunden lang]. Spätestens dann, verpflichten sich deren Betreiber, müssen die entsprechenden Posts gelöscht sein. Klingt erst mal gut, ist aber dann doch ein bisschen komplizierter. Der genauere Wortlaut ist: Die Mehrheit von Einträgen, die als Hatespeech gemeldet wurden, werden binnen 24 Stunden überprüft – und entfernt, wenn sie rechtswidrig sind.

Das als großen Erfolg verkaufen zu müssen ist für Justizminister Heiko Maas eine sportliche Aufgabe. [3][Im September hatte er Facebook noch einen gepfefferten Brief geschrieben], in dem er den Umgang mit rassistischen und fremdenfeindlichen Kommentaren als „Farce“ bezeichnete, eine „dringende Überprüfung“ einforderte und Vertreter der Firma ins Ministerium zitierte.

Angesichts dessen sind die nun vorgelegten Ergebnisse der daraus entstandenen Verhandlungen dünn. Man könnte auch sagen: Der Plan des Bundesjustizministers, jetzt mal richtig aufzuräumen, ist gescheitert. Statt Facebook an die Kette zu legen, schnappt der Minister ein paar Brocken auf, die die Großkonzerne ihm gnädig hinwerfen.

Wohlverpacktes Wegmoderieren

Das belegen auch andere Punkte der Vereinbarung: Facebook und Co wollen das Melden unangemessener Inhalte einfacher machen. Aber das ist auch heute schon keine Raketenwissenschaft. Außerdem verpflichten sich die Konzerne, geschulte und deutschsprachige Mitarbeiter mit der Überprüfung gemeldeter Inhalte zu betrauen. Deutsche Mitarbeiter hat Facebook auch jetzt schon – ist aber peinlichst darum bemüht, nicht allzu öffentlich zu machen, wie viele Menschen dort wie genau arbeiten. Es besteht also wenig Hoffnung, dass sich das mit einer weiteren Ankündigung, mehr Transparenz schaffen zu wollen, groß ändern wird. Mehr als wohlverpacktes Wegmoderieren ist das alles nicht.

Hinzu kommt: Natürlich ist es nicht verkehrt, volksverhetzende Gewaltaufrufe binnen 24 Stunden zu löschen. Nur was bringt das auf Plattformen, die Neuigkeiten durch Newsfeeds und Timelines pumpen, weil Posts vor allem in den ersten Stunden die größte Aufmerksamkeit genießen? Und haben die Konzerne nicht noch ganz andere technische Möglichkeiten zum schnelleren Erkennen von Hassrede in der Besteckschublade? Ob man wirklich will, dass sie die auspacken, wäre allerdings noch zu diskutieren.

Warum bestimmt nicht die Justiz?

Die Ergebnisse könnten nur ein Anfang sein, wird Heiko Maas seit Montag nicht müde zu betonen. Damit gibt er selbst zu: Nur weil er das gern möchte, krempelt Facebook seinen Umgang mit Hatespeech nicht um. Es liegt auch weiterhin im Interpretationsspielraum von Facebook und Co, zu entscheiden, was mit deutschem Recht vereinbar ist und was nicht. Warum bestimmt der Konzern und nicht die Justiz? Auch Ansätze dafür, dass die Urheber dieser Kommentare dann an deutsche Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden, finden sich in dem Papier nicht.

Im Zentrum der Arbeit von Maas sollte doch eigentlich dies stehen: Strafverfolgung zu erleichtern, gegen Leute, die im Netz hetzen und damit gegen deutsche Gesetze verstoßen. Volksverhetzung so zu bestrafen, wie das auch im Analogen stattfindet. Hindernisse auf dem Weg dahin zu beseitigen. Der Vorteil wäre: Konzentriert man sich darauf, muss man sich nicht von multinationalen Konzernen wie ein Schuljunge behandeln lassen.

16 Dec 2015

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Meike Laaff

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