taz.de -- Rückschiebung in andere EU-Staaten: Syrer können in Deutschland bleiben
Deutschland setzt die Dublin-Regeln für syrische Flüchtlinge aus. Sie werden zum Asylverfahren nicht mehr in andere EU-Staaten abgeschoben.
Berlin taz/dpa | Deutschland schickt syrische Flüchtlinge nicht mehr in andere EU-Staaten zurück. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wies seine Mitarbeiter am vergangenen Freitag an, keine entsprechenden Verfahren mehr einzuleiten. Schon laufende Rücknahmeverfahren seien abzubrechen. Das so genannte Dublin-System ist damit bei syrischen Flüchtlingen in Deutschland außer Kraft gesetzt. Gemäß der Dienstanweisung, die der taz vorliegt, sollen sie auch dann ein Asylverfahren in Deutschland bekommen, wenn die Überstellung unmittelbar bevorsteht.
Laut der europäischen Dublin III-Verordnung dürfen Flüchtlinge nur in dem Mitgliedsstaat Asyl beantragen, über den sie in die EU einreisen. Das sind in der Regel die Staaten an den Außengrenzen, wie Bulgarien, Ungarn, Italien oder Griechenland. Ziehen die Menschen deshalb weiter und stellen etwa in Deutschland einen Asylantrag, kann Deutschland die Durchführung des Asylverfahrens verweigern und sie zurückschieben. Dazu muss allerdings nachgewiesen sein, woher die Menschen gekommen sind.
Die letzten Zahlen zu den Dublin-Verfahren liegen für den Zeitraum von Oktober 2014 bis März 2015 vor. In dieser Zeit hat Deutschland 5.625 Übernahmeersuchen für syrische Flüchtlinge gestellt. Betroffen war damit etwa jeder siebte Syrer, der in Deutschland Asyl beantragte. Insgesamt handelte es sich bei rund jedem vierten Rücknahmeersuchen, das Deutschland an andere EU-Staaten richtete, um syrische Asylbewerber.
Bis einschließlich Juli haben in diesem Jahr 42.100 Syrer einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Das waren rund 20 Prozent aller Asylanträge insgesamt.
Humanitäre Lage angespannt
Der Grund für die nun geänderte Praxis dürfte sein, dass das Dublin-Verfahren insgesamt immer schlechter funktioniert. Nur ein Bruchteil der Flüchtlinge wird tatsächlich zurückgeschoben. Die meisten Überstellungsersuchen stellt Deutschland an Italien, gefolgt von Ungarn und Bulgarien. In allen Ländern ist die humanitäre Lage durch die hohen Flüchtlingszahlen extrem angespannt. Die Verwaltungen kommen mit der Bearbeitung von Asylanträgen nicht hinterher. Immer seltener gelingt es den deutschen Behörden, Rückschiebungen tatsächlich durchzusetzen – auch, weil Flüchtlinge oft mit Erfolg gegen diese klagen.
Wegen der dramatischen Zustände in den dortigen Aufnahmelagern sind Rückschiebungen nach Griechenland bereits seit 2011 ausgesetzt. Auch Klagen gegen Abschiebungen nach Italien hatten in der Vergangenenheit Erfolg.
Vor drei Wochen dann stoppte das Verwaltungsgericht Münster die Abschiebung eines syrischen Asylbewerbers nach Ungarn. Dem Mann drohe dort eine „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“, so die Richter. Der Syrer war im Januar über Ungarn nach Deutschland eingereist und hatte hier einen Asylantrag gestellt. Weil durch einen Abgleich seines Fingerabdrucks festgestellt wurde, dass er sich bereits in Ungarn aufgehalten hatte, lehnte das BAMF seinen Asylantrag ab und ordnete die Abschiebung nach Ungarn an.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass sich in Ungarn die Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen zugespitzt hätten. Der ungarische Staat sei weder Willens noch in der Lage, die wachsende Zahl von Asylbewerbern unterzubringen und zu versorgen.
Lob aus Brüssel
Deutschland ist nach Angaben aus Brüssel derzeit der einzige EU-Staat, der Flüchtlinge aus Syrien nicht systematisch in EU-Ersteinreiseländer wie Italien oder Griechenland zurückschickt. „Wir begrüßen diesen Akt europäischer Solidarität“, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Dienstag in Brüssel.
Für die EU-Kommission zeige die deutsche Entscheidung, dass es nicht möglich sei, die Länder an den EU-Außengrenzen mit dem Flüchtlingsstrom alleinzulassen, kommentierte die Sprecherin. Es seien derzeit jedoch keine anderen EU-Staaten bekannt, die wie Deutschland auf eine Anwendung der sogenannten Dublin-Verordnung verzichteten.
25 Aug 2015
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