taz.de -- Körperverletzung bei Blockupy-Demo: Polizist muss nicht ins Gefängnis
Der Polizist, der im Juni 2013 einen Blockupy-Demonstranten verletzte, wurde zu fünf Monaten Haft verurteilt. Er muss die Strafe aber nicht antreten.
Frankfurt/Main dpa | Weil er bei der Blockupy-Kundgebung im Juni 2013 in Frankfurt einen Demonstranten verletzt hatte, ist ein 32 Jahre alter Polizist aus Sachsen-Anhalt zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Frankfurter Amtsgericht ging am Donnerstag von Körperverletzung im Amt aus. Es verhängte zudem eine Geldauflage von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.
Im Juni 2013 hatten fast 10.000 Menschen an der Demonstration des kapitalismuskritischen Bündnisses Blockupy teilgenommen. Für Aufsehen sorgte damals, dass die Polizei 1.000 Menschen fast zehn Stunden lang einkesselte.
Der Angeklagte hatte im Prozess keine Aussage gemacht. Nach Ansicht des Gerichts wurde er aber aufgrund einer Videoaufzeichnung und der Zeugenaussagen mehrerer Kollegen überführt. Der Film zeigte, wie der Beamte den Kopf des Demonstranten herunterdrückte und ihm mehrere Stöße mit dem Knie gab. Darüber hinaus schlug er mehrmals mit der Faust zu.
„Von dem Demonstranten ging zu keinem Zeitpunkt irgendeine Gewalt aus“, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Vorgehen des Beamten, der als Mitglied einer Spezialeinheit eigens für Einsätze dieser Art geschult worden sei, sei daher „absolut unverhältnismäßig“. Die Strafanzeige war aus Reihen der Polizei gestellt worden.
23 Jul 2015
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