taz.de -- Prozess in Guantanamo: Rückschlag für Obama

Im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba kommt es jetzt doch zu einem Prozess vor dem Militärgericht. Angeklagt ist Chalid Scheich Mohammed, der mutmaßliche Drahtzieher von 9/11.
Bild: Demonstration für die Freilassung von Gefangenen in Guantanamo in London im Januar 2011.

WASHINGTON rtr/dapd | Der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001 kommt nun doch im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba vor ein Militärgericht. Die Entscheidung bedeutet eine politische Schlappe für US-Präsident Barack Obama, der 2008 im Wahlkampf noch eine Schließung des Lagers angekündigt hatte.

Justizminister Eric Holder gab am Montag bekannt, neben Chalid Scheich Mohammed müssten sich in Guantanamo auch vier weitere Inhaftierte verantworten, die der Mitverschwörung angeklagt werden. Den ursprünglichen Plänen zufolge sollten die Terrorverdächtigen in US-Gefängnisse überführt und vor Zivilgerichte gestellt werden. Holder sagte, er halte dies weiter für die beste Lösung.

Präsident Obama sah sich allerdings gezwungen, vom ursprünglichen Vorhaben abzuweichen. Die oppositionellen Republikaner und einige seiner Demokraten übten großen Druck aus. Anfang März erlaubte Obama die Wiederaufnahme von Militärprozessen gegen die Häftlinge, die unter Terrorismusverdacht stehen.

Der New Yorker Bürgermeister Michael Bloomberg begrüßte es, dass seiner Stadt ein aufwendiges Gerichtsverfahren erspart bleibt. Die Kosten für Prozesse in Manhattan hätten sich nahezu auf eine Milliarde Dollar summiert, sagte er.

In Guantanamo gibt es derzeit 172 Gefangene. Zu Obamas Amtsantritt im Januar 2009 waren es noch 245 gewesen. Das Lager untersteht nicht der ordentlichen US-Gerichtsbarkeit. Häftlinge haben dort nicht dieselben Rechte wie Angeklagte in den USA. Zudem wurde bekannt, dass in dem Lager Folter und andere drastische Verhörmethoden angewandt wurden.

Mohammed hat sich selbst als Drahtzieher der Anschläge auf das World Trade Center in New York bezeichnet. Er war ein hochrangiges Mitglied der Extremistenorganisation Al-Kaida und wurde 2003 in Pakistan gefangengenommen.

Berufungen abgelehnt

Der Oberste Gerichtshof in Washington hat indes die Berufung dreier Guantánamo-Häftlinge abgelehnt. Nach neun Jahren Inhaftierung wollten ein Koch aus dem Jemen, der für die Taliban arbeitete, aber nie einen Schuss abgegeben haben will, ein Islamlehrer aus Kuwait, der bestreitet, Mitglied einer Terrororganisation gewesen zu sein, und ein Jemenit, der sein rechtes Bein in einem Luftangriff in Afghanistan verloren hat, aber nach eigenen Angaben kein Al-Kaida-Kämpfer war, in separaten Klagen ihre Freilassung erwirken.

2008 hatte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden, dass auch Häftlinge des US-Gefangenenlagers auf Kuba das Verfassungsrecht auf Zugang zu zivilen Gerichten haben. Seither hat das Washingtoner Berufungsgericht jedoch in einer Vielzahl von Fällen die Hoheit der Zivilgerichte eingeschränkt, und es damit schwieriger für die Häftlinge gemacht, gegen ihre Inhaftierung zu klagen.

5 Apr 2011

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