taz.de -- Geldstrafe wegen Burkas und Nikabs: Erste Bußgelder nach Schleier-Verbot

Die französische Justiz macht ernst. Nachdem Verstöße gegen das "Burkaverbot" bisher nur mit Verwarnungen geahndet wurden, verhängte sie nun Geldstrafen.
Bild: In Meaux wurde Hind Ahmas (Foto) festgenommen, weil sie gegen das öffentliche Schleierverbot verstoßen hatte.

PARIS dpa/dapd | Im ersten "Schleierprozess" in Frankreich hat ein Gericht Trägerinnen eines Gesichtsschleiers zu einer Geldstrafe verurteilt. Die beiden Frauen waren im Mai mit so genannten Nikabs verschleiert bei einem konservativen Politiker erschienen, um ihm provokativ einen Geburtstagskuchen zu überreichen. Sie wollten ihm nach eigenen Angaben die Möglichkeit zur ersten Bußgeldverhängung in seiner Gemeinde geben.

Nach Angaben ihres Anwalts sollen die Frauen nun zusammen 200 Euro zahlen. Einen Kurs in Staatsbürgerkunde müssen sie jedoch nicht belegen. Dies hatte die Staatsanwaltschaft in Meaux bei Paris als weitere Strafe gefordert.

Der Anwalt der verurteilten Frauen im Alter von 32 und 36 Jahren kündigte an, gegen die Gerichtsentscheidung Einspruch zu erheben. Notfalls werde er bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, sagte Gilles Devers.

In Frankreich dürfen sich Frauen in islamischen Kleidungsstücken wie Nikab oder Burka seit April nicht mehr in der Öffentlichkeit blicken lassen. Die Regierung erließ als erste in Europa ein solches "Burkaverbot". Bis Donnerstag hatte es jedoch keine Verurteilungen wegen Verstößen gegeben. Meistens bleibt es bei Verwarnungen.

Unterdessen gab Kenza Drider, eine gegen das Verschleierungsverbot rebellierende Muslimin aus Avignon, bekannt, im kommenden Jahr bei den französischen Präsidentschaftswahlen kandidieren zu wollen.

22 Sep 2011

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