taz.de -- Änderungsprotokoll vor Unterzeichnung: Steuerabkommen mit Schweiz steht

SPD und Grüne kritisieren die Regelung, mit der Deutschland Steuerflüchtlinge schnappen will. Die Oppostition meint, dass die Schuldigen zu gut wegkommen.
Bild: Der Finanzminister reibt sich die Hände. Das neue Abkommen ist aber einigen zu lasch.

BERLIN rtr | Das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz ist so gut wie fertig. Die Bundesregierung stellte am Mittwoch in Aussicht, dass beide Länder am Donnerstag das entscheidende Änderungsprotokoll unterzeichnen könnten. Das Protokoll umfasst Verschärfungen für deutsche Steuersünder mit Schwarzgeld in der Schweiz.

Diese Änderungen wurden in das ursprüngliche Vertragswerk aufgenommen. Damit soll die Zustimmung der von SPD und Grünen regierten Bundesländer erreicht werden. Ob das Abkommen wie geplant Anfang 2013 in Kraft treten kann, hängt nun wesentlich davon ab, ob die Kritiker in den Ländern nachgeben. Dort herrscht allerdings weiter Skepsis.

Mit dem Abkommen soll der jahrelange Streit zwischen den beiden Staaten über Schwarzgeld, das deutsche Steuerpflichtige am Fiskus vorbei in die Schweiz gelotst haben, beigelegt werden. Angesichts der Vorwürfe von SPD und Grünen, denen die Steuerflüchtlinge mit dem Abkommen zu gut wegkommen, hatten Deutschland und die Schweiz das Abkommen in den vergangenen Wochen nachgebessert.

Nach Medienberichten wurde dabei etwa die Spanne für die pauschale Nachbesteuerung von Altvermögen von zunächst geplanten 19 bis 34 Prozent des bisher unversteuerten Kapitals auf einen Maximalwert von über 40 Prozent gehoben. Weite Teile der SPD und der Grünen halten dies für noch nicht ausreichend. Inhaltlich ist das Abkommen nach Angaben des deutschen Finanzministeriums dennoch ausverhandelt. Auf Basis des letzten Verhandlungsstandes wollen beide Länder nun in Gesetzgebungsverfahren gehen.

Das Abkommen biete für bislang unbesteuerte deutsche Vermögen eine angemessene Regelung, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Zudem würde damit das Problem unterschiedlicher Rechtsauffassungen in beiden Ländern gelöst, das zu den Haftbefehlen der Schweizer Justiz gegen drei deutsche Steuerfahnder geführt habe.

4 Apr 2012

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Steuerfahndung

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