taz.de -- FLUGHAFEN: Flieger können nachts lärmen

20.000 Stimmen fehlen dem Volksbegehren für ein strengeres Nachtflugverbot in Schönefeld. Eine Neuregelung rückt nun in weite Ferne
Bild: Fliegen könnte so schön sein. Wenn nur - unter anderem - der Lärm nicht wäre.

Das Volksbegehren für ein strenges Nachtflugverbot am künftigen Großflughafen ist gescheitert. Nach Angaben der Landesabstimmungsleiterin vom Montag verfehlten die Initiatoren das notwendige Quorum von rund 172.000 Unterschriften um knapp 20.000.

Nach einer ersten Schätzung seien etwa 160.000 Unterschriften eingegangen, teilte Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis-Merzbach mit. Von den 83.347 bisher geprüften Signaturen seien 73.753 gültig gewesen. Das endgültige Ergebnis soll am 12. Oktober mitgeteilt werden.

Die Initiatoren, die ein komplettes Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr erreichen wollen, hatten sich in den letzten Tagen der viermonatigen Sammelzeit im Aufwind gesehen. Von einem Scheitern wollte Sebastian Fasbender, Sprecher der Kampagne „Aufwachen Berlin“, am Montag auch nicht sprechen. „Heute ist ein guter Tag für die Bürgerbewegung“, so Fasbender zur taz. „Wer hätte vor drei Wochen noch gedacht, dass wir ein Ergebnis von 150.000 plus erreichen?“ Tatsächlich waren bis Ende August, als bereits drei Viertel der Zeit verstrichen worden war, lediglich rund 52.000 Unterschriften zusammengetragen worden.

Knappes Ergebnis

Von einem „tragischen“ Ausgang sprach am Montag der Verein „Mehr Demokratie“. „Das Ergebnis ist schon sehr knapp“, erklärte Sprecherin Anne Dänner. Dies werfe auch die Frage auf, ob die Hürde von 7 Prozent für ein erfolgreiches Volksbegehren nicht zu hoch angesetzt sei. In Hamburg betrage sie 5, in Brandenburg nur 4 Prozent, so Dänner. Während die Initiatoren des Volksbegehrens vor allem den entgegen allen Planungen noch nicht eröffneten Flughafen und den damit fehlenden Fluglärm sowie die Sommerferien als Bremsfaktoren anführen, sieht Dänner auch Gründe in der ehrenamtlichen Sammelstruktur. „Möglicherweise wären mehrere hauptamtliche Mitarbeiter hilfreich gewesen.“

In den vergangenen Wochen hatten die Initiatoren des Volksbegehrens immer wieder erklärt, dass man bei einem Scheitern notfalls einen zweiten Anlauf für ein neues Volksbegehren unternehmen wolle. „Das wird man sich ganz genau ansehen müssen“, sagte Fasbender. Allerdings wird eine baldige Wiederholung schwierig: Die Landesverfassung erlaubt nur ein Volksbegehren zu einem Thema pro Legislaturperiode. Bis nach der Wahl, voraussichtlich 2016, wäre damit ein erneuter Anlauf ausgeschlossen.

1 Oct 2012

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Johannes Kulms

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