taz.de -- Union will Suizidhilfe härter bestrafen: Gegen die tödliche Dienstleistung

Die Bundesregierung will künftig „gewerbsmäßige“ Hilfe zum Suizid bestrafen. Doch das geht einigen Politikern aus der Union nicht weit genug.
Bild: Sterbehilfekammer in der Schweiz

RUMEIN taz | Teile der CDU/CSU-Fraktion begehren gegen die Bundesregierung auf. Die Hilfe bei der Selbsttötung soll umfassender bestraft werden als bisher vom Kabinett geplant. Schon wird der Ruf nach einer Abstimmung ohne Fraktionszwang laut – was die FDP aber zurückweist.

Die Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar, deshalb ist bisher auch die Hilfe zur Selbsttötung nicht mit Strafe bedroht. Im Prinzip soll das auch so bleiben. Eine Ausnahme will die Bundesregierung aber einführen: Wenn die Suizidhilfe „gewerbsmäßig“ angeboten wird, soll dies künftig mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht werden.

Einer Gruppe von CDU/CSU-Abgeordneten um den konservativen Hubert Hüppe geht das nicht weit genug. Er befürchtet, dass der Regierungsentwurf „wirkungslos bleibt“ und die zwei in Deutschland aktiven Suizidhilfsorganisationen Sterbehilfe Deutschland und Dignitas gar nicht trifft. Solange nur die „gewerbsmäßige“ Suizidhilfe strafbar sei, sei das Verbot leicht zu umgehen, befürchtet Hüppe, etwa indem die Organisationen nur die Erstattung von Kosten verlangen. Dignitas Deutschland vermittelt Kontakte zur Schweizer Schwesterorganisation, wo Medikamente für einen schmerzfreien Tod bereitgestellt werden. Die Sterbehilfe Deutschland von Roger Kusch hilft Mitgliedern selbst beim Suizid.

Hüppe hat nun einen schärferen Gesetzentwurf erarbeitet, der voraussichtlich Ende Januar in der Fraktion diskutiert wird. Danach soll jede organisierte Hilfe zur Selbsttötung bestraft werden. Auch die Gründung einer solchen Organisation und die Werbung für ihre Tätigkeit sollen strafbar sein. Bei Einzelpersonen soll die „geschäftsmäßige“ (also wiederholte) sowie die „eigensüchtige“ Selbstmordförderung mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft werden. Eigensüchtig wäre die Tat, wenn der Helfer auf das Erbe des Lebensmüden abzielt. Straflos bliebe die Suizidhilfe nur, wenn sie durch eine Einzelperson aus Mitleid erfolgt.

In der Begründung von Hüppes Gesetzentwurf heißt es, die Selbsttötung dürfe nicht als „Freitod“ oder „Ausdruck autonomer Selbstbestimmung“ glorifiziert werden. Vielmehr sei sie oft Ausdruck von psychischen Krankheiten und Einsamkeit. Politisches Ziel müsse sein, die Zahl der Selbstmorde von rund 10.000 pro Jahr weiter zu senken. Suizidhilfe dürfe daher nicht als Dienstleistung angeboten werden. Dies könne dazu führen, dass gefährdete Personen ihre Gedankenspiele in die Tat umsetzen. Außerdem könne bei Schwerkranken ein Erwartungsdruck entstehen, anderen nicht mehr zur Last zu fallen.

In der Begründung unterscheidet sich Hüppe kaum vom Regierungsentwurf der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), er setzt die Intention nur konsequenter um. Hüppe und seine Mitstreiter, zu denen etwa der gesundheitspolitische CDU/CSU-Sprecher Jens Spahn gehört, sind keine unbedeutende Minderheit. Sie können sich auf einen Beschluss des CDU-Parteitags von Anfang Dezember stützen. Auch die katholische Kirche und die Bundesärztekammer fordern eine Verschärfung.

Eventuelle Hilfe von SPD und Grünen

Manche Unionspolitiker wie CDU-Vize Julia Klöckner fordern bereits eine Freigabe der Abstimmung, wie bei ethischen Themen häufig üblich. Hüppes Entwurf könnte dann eventuell mit Hilfe von Teilen der SPD und der Grünen eine Mehrheit finden.

Die FDP lehnt eine Abstimmung mit „wechselnden Mehrheiten“ aber ab, sagte der Abgeordnete Michael Kauch. Allerdings setzen sich die Liberalen auch nicht offen für Selbstbestimmung am Lebensende ein, obwohl das in der Bevölkerung populär wäre. Sie pochen lediglich matt auf die Einhaltung des Koalitionsvertrags. Dort sei nur die Bestrafung „gewerbsmäßiger“ Suizidhilfe vereinbart.

Wenn die Liberalen auf dem Koalitionsvertrag bestehen, müssen Hüppe und seine Mitstreiter überlegen, ob sie lieber gar kein Strafgesetz wollen als eines, das der nichtkommerziellen Suizidhilfe faktisch einen Freibrief ausstellt. Der Verzicht auf eine Strafbestimmung wäre auch für die FDP attraktiv. Für die Liberalen ist die Einführung neuer Strafgesetze gegen die Selbstbestimmung am Lebensende eh kein Herzensanliegen.

Die „aktive Sterbehilfe“ bleibt in Deutschland verboten. Bei der aktiven Sterbehilfe tötet ein anderer den Lebensmüden. Beim Suizid tötet sich der Lebensmüde selbst – auch wenn ihn jemand dabei unterstützt.

2 Jan 2013

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Christian Rath
Christian Rath

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