taz.de -- Nach Massenvergewaltigung in Indien: Nackt und blutend auf der Straße

Der Freund des verstorbenen Opfers erhebt Vorwürfe gegen die Polizei. Diese hätte die Verletzten erst nach zwei Stunden in die Klinik gebracht.
Bild: Erinnerung an das Opfer in Delhi.

DELHI taz | Die fünf des Mordes angeklagten Verdächtigen im Fall der 23-jährigen indischen Medizinstudentin, die an den Folgen ihrer mehrfachen Vergewaltigung durch sechs Männer im Dezember gestorben ist, sollen am Montag erstmals einem Schnellgericht in Delhi vorgeführt werden.

Alles deutet auf einen komplikationslosen Prozess. Zwei der Verdächtigen stellten am Sonntag Anträge an das Gericht, als Kronzeugen vernommen zu werden. Offenbar sehen sie keinen anderen Ausweg, der von der Staatsanwaltschaft verlangten Todesstrafe für alle fünf Angeklagten zu entgehen.

Ein sechster Angeklagter gilt als minderjährig, obwohl sein Alter bisher nicht eindeutig festgestellt wurde. Er muss sich, sofern sich sein Alter nicht durch eine Untersuchung widerlegen lässt, vor einem Jugendgericht verantworten, wo für Vergewaltigung nur eine Höchststrafe von drei Jahren Haft gilt. Gleichwohl gilt er als einer der Haupttäter.

Der Fall hat in Indien viele juristische Diskussionen ausgelöst. Im Zuge der Ablehnung einer Revision mahnte der Oberste Gerichtshof eine „komplette Überarbeitung“ aller sexuelle Gewalt betreffenden Gesetze an. Indiens höchste Richter forderten „abschreckende Strafmaße“ nicht nur für Vergewaltigungen, sondern auch im Fall der sogenannten Brautverbrennungen. Dabei werden Frauen von der Familie ihres Ehemannes ermordet, weil sie angeblich nicht die vereinbarte Mitgift erbrachten. Ebenso mahnten die Richter eine stärkere Verfolgung von Vergewaltigungen in der Ehe an. Diese werden bisher nicht als Verbrechen geahndet.

Juristische Diskussionen

Umstritten bleibt, ob die Todesstrafe vermehrt bei Vergewaltigungen eingesetzt werden soll. Viele Bundesstaaten lehnen das offenbar ab. Dagegen befürworten die Polizeichefs der meisten Regionen die Herabsetzung der Minderjährigkeit bei Sexualverbrechen von 18 auf 16 Jahre. Besonders in der Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen sei die Zahl der Vergewaltigungen stark gestiegen, berichtete der indische Innenminister Sushilkumar Shinde aus Gesprächen mit Behörden der Bundesstaaten.

Besonders heftig kritisiert wird derzeit die Delhier Polizei. Auf ihr lasten die Vorwürfe des Freundes des Opfers, der die vergewaltigte Studentin am Abend der Tat begleitete und zu schützen versuchte. Beide wurden von den Tätern nackt aus einem Bus auf die Straße in Delhi geworfen.

Doch nach Auskunft des Freundes gegenüber einem indischen Fernsehsender vergingen zwei Stunden, bis die Polizei die beiden in ein öffentliches Krankenhaus einlieferte. Zunächst hätten sich mehrere Einsatzkommandos der Polizei um die Zuständigkeit gestritten. Dabei lag das Opfer angeblich blutend und nackt vor den Polizisten. Die Delhier Polizei widersprach den Aussagen des Freundes. Die Verletzten seien innerhalb von 45 Minuten geborgen und ins Krankenhaus gebracht worden.

Unangemessene Reaktion der Polizei

In der Öffentlichkeit aber verstärkt sich der Eindruck, dass die Polizei den beiden Opfern gegenüber völlig unangemessen reagierte. Später am Abend der Tat wurden beide verhört, ohne medizinisch ausreichend versorgt gewesen zu sein. Der Freund wurde sogar erst vier Tage später ärztlich behandelt.

Innenminister Shinde beklagte, dass von 238.000 registrierten Fällen von Gewalt gegen Frauen 2009 nur 164.000 Fälle zu einer Anklage führten und nur 27.977 ein Urteil zur Folge hatten. Dies sei „Grund zur Selbstkritik der Behörden“. Insgesamt sind in Indien über 180.000 Vergewaltigungsfälle bei Gerichten anhängig. Ihre Prozesse dauern bis zu zehn Jahre und enden meist ergebnislos.

6 Jan 2013

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Georg Blume
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