taz.de -- Prozess gegen Bradley Manning: Mögliche Haftstrafe vorab reduziert
Der Prozess gegen den mutmaßlichen Wikileaks-Informanten Manning steht bald an. Eine Richterin bewertet die Haftbedingungen schon jetzt als teilweise illegal.
FORT MEADE afp | Noch vor Beginn des Prozess hat eine US-Militärrichterin eine mögliche Freiheitsstrafe gegen den mutmaßlichen Wikileaks-Informanten Bradley Manning reduziert. Richterin Denise Lind begründete ihre Entscheidung am Dienstag in Fort Meade mit den „exzessiven“ und teils illegalen Haftbedingungen des 25-Jährigen.
Ein UN-Berichterstatter für Folter hatte die Haftbedingungen als grausam und unmenschlich bezeichnet. Bei einer Verurteilung blieben Manning somit 112 Hafttage erspart, was allerdings bei zu erwartenden Höhe der Strafe kaum ins Gewicht fallen dürfte.
Lind wies zugleich den Antrag der Verteidigung ab, wegen der rechtswidrigen Behandlung Mannings in der Untersuchungshaft alle Vorwürfe gegen ihn fallenzulassen. Die Vorwürfe seien „schwerwiegend“, erwiderte sie. Mannings [1][Anwalt David Coombs] hatte vorgebracht, dass sein Mandant im US-Militärgefängnis Quantico täglich 23 Stunden lang in Einzelhaft und unter strenger Überwachung verbracht habe, um einen möglichen Selbstmord zu verhindern.
Zwar nannte es Lind ein „legitimes Interesse“ der Regierung, den Selbstmord des Beschuldigten zu verhindern, zugleich bezeichnete sie die Haftbedingungen aber als zu „rigoros“.
Manning wird vorgeworfen, geheime US-Militärdokumente zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan sowie rund 260.000 vertrauliche Depeschen der US-Diplomatie an die [2][Enthüllungswebseite Wikileaks] weitergegeben zu haben. Er soll die Daten während seiner Stationierung im Irak von Militärrechnern heruntergeladen haben. Der Prozess soll Anfang oder Mitte im März beginnen.
9 Jan 2013
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