taz.de -- Gerichtsurteil gegen Ex-Bischof: Geldstrafe für Holocaust-Leugner

Das Amtsgericht Regensburg verurteilt den Holocaust-Leugner Richard Williamson wegen Volksverhetzung zu einer Geldstafe. Der will nun weitere Instanzen bemühen.
Bild: Richard Williamson 2009 in London.

REGENSBURG dpa/dapd | Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vom Amtsgericht Regensburg wegen Volksverhetzung am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden. Der frühere Bischof der traditionalistischen Piusbruderschaft hatte 2008 in einem nahe Regensburg aufgezeichneten Interview für das schwedische Fernsehen die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden bestritten.

Es war bereits der zweite Anlauf der Regensburger Staatsanwaltschaft, Williamson deshalb juristisch zu belangen. Ein erstes Urteil hatte das Oberlandesgericht Nürnberg kassiert. Williamsons Anwälte hatten bereits im Vorfeld angekündigt, im Falle einer Bestrafung die weiteren Instanzen einzuschalten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 6.500 Euro gefordert. Die Verteidiger verlangten dagegen am Mittwoch vor dem Amtsgericht Regensburg einen Freispruch für ihren Mandanten.

„Er hätte die unglücklichen Äußerungen nicht machen sollen“, sagte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Williamson habe vorsätzlich gehandelt. Verteidiger Edgar Weiler wies dies zurück. Der Angeklagte habe die Verbreitung des Interviews außerhalb Schwedens mit einer einstweiligen Verfügung sogar verhindern wollen, betonte er. Die Äußerungen des Bischofs waren 2009 im Nachrichtenmagazin Spiegel und danach auch im Internet veröffentlicht worden.

Am Vormittag hatte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens beantragt. Das Gericht wies dies jedoch ab.

16 Jan 2013

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