taz.de -- Kritik an Ungarn aus der EU: Grundrechte werden ausgehebelt
Die EU-Kommission will die Novellierung des Grundgesetzes in Ungarn unter die Lupe nehmen. Premier Viktor Orban nimmt den Konflikt mit Brüssel in Kauf.
BRÜSSEL/BUDAPEST dpa | Die EU-Kommission hat die rechtskonservative ungarische Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban wegen [1][weitreichender Verfassungsänderungen] scharf kritisiert. „Diese Änderungen werfen Bedenken auf bezüglich des Respekts für das Rechtsstaatsprinzip, für das EU-Recht und die Standards des Europarates“, schrieb Kommissionschef José Manuel Barroso am Montag in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Generalsekretär des Europarates, Thorbjörn Jagland.
Verfassungsexperten des Europarates und der EU-Kommission würden die beschlossenen Novellierungen jetzt genauer prüfen, hieß es in der Mitteilung.
Bundesaußenminister Guido Westerwelle forderte die Einhaltung europäischer Grundwerte. „Wir sind in Europa eine Wertegemeinschaft. Und das muss sich auch nach innen in der Verfasstheit der Länder zeigen“, sagte er vor einem Treffen der EU-Außenminister in Brüssel.
Die vom ungarischen Parlament am Montag verabschiedete Novelle beinhaltet unter anderen eine Beschneidung der Befugnisse des Verfassungsgerichts. Damit kann die Regierung künftig in die Tätigkeit der unabhängigen Justiz eingreifen.
Für die Vorlage stimmten die 265 Abgeordneten der Regierungspartei Fidesz (Bund Junger Demokraten), was die nötige Zweidrittelmehrheit ergab. Elf Abgeordnete stimmten dagegen, 33 weitere enthielten sich der Stimme. Die Delegierten der oppositionellen Ungarischen Sozialistischen Partei (MSZP) boykottierten das Votum.
Festnahmen nach Sitzblockade
Die Verfassungsänderungen hatten schon im Vorfeld wegen ihrer möglicherweise demokratieschädigenden Stoßrichtung in Ungarn für Proteste und Besorgnis im Ausland gesorgt. Eine Anti-Terror-Einheit nahm Montagmittag etwa 20 Schüler fest, die mit einer Sitzblockade einen Zugang zum Parlament blockiert hatten.
Die 4. Verfassungsnovelle ergänzt das erst seit Anfang 2012 geltende neue Grundgesetz. Unter anderen sieht sie vor, dass sich das Verfassungsgericht künftig nicht mehr auf seine Spruchpraxis aus der Zeit vor Inkrafttreten der neuen Verfassung stützen darf. Kritiker befürchten eine Marginalisierung des obersten Gerichts, das sich zuletzt häufig auf seine frühere Grundrechte-Interpretation berufen hatte, wenn es demokratisch bedenkliche Gesetze außer Kraft setzte.
Darüber hinaus darf das Verfassungsgericht künftig vom Parlament beschlossene Änderungen der Verfassung nur noch in verfahrensrechtlicher Hinsicht, nicht aber inhaltlich prüfen.
Eine weitere Bestimmung sieht vor, dass die Präsidentin des Nationalen Justizamtes - eine von Orban eingesetzte loyale Funktionärin - bestimmte Fälle bestimmten Gerichten zuweisen kann. Diese Regelung war auch von der EU-Kommission ausdrücklich kritisiert worden.
Andere Bestimmungen erheben Gesetze in den Verfassungsrang, die zuvor vom Verfassungsgericht gekippt wurden. Darunter fallen die willkürliche Zuteilung des Kirchenstatus durch die Regierungsmehrheit im Parlament und das Verbot von Wahlwerbung im privaten Fernsehen. Außerdem wird Obdachlosigkeit unter Strafe gestellt.
12 Mar 2013
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