taz.de -- Fall Gustl Mollath: Hastige Wahrheitsfindung
Seit 2006 sitzt Gustl Mollath gegen seinen Willen in der forensischen Psychiatrie. Nun wird der Fall von der Opposition in Bayern neu aufgerollt.
MÜNCHEN taz | Viel Zeit bleibt der Opposition bis zum Ende der Legislaturperiode nicht. Dennoch planen Freie Wähler, Grüne und SPD, im bayerischen Landtag einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der sich mit der Causa Mollath befassen soll.
Seit 2006 sitzt Gustl Mollath in der forensischen Psychiatrie ein, weil er angeblich an einer „wahnhaften psychischen Störung“ leidet. Mollath hatte einen angeblichen, groß angelegten Schwarzgeldskandal bei der Hypo-Vereinsbank (HVB) geschildert. Ein interner Revisionsbericht der Bank, der 2011 an die Öffentlichkeit geriet, bestätigte seine Vorwürfe.
Dennoch wies man Mollath in die Psychiatrie ein – ob rechtmäßig, darüber soll bald auch ein Gericht befinden. Sowohl Mollaths Anwalt als auch die Staatsanwaltschaft Regensburg haben Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt.
Damit will sich die bayerische Opposition nicht begnügen. „Wir wurden mehrfach mit der Unwahrheit bedient“, so der Landtagsabgeordnete Martin Runge (Grüne). Unklar sei, warum Justizministerin Beate Merk (CSU) trotz Bekanntwerden neuer Beweismittel vor knapp anderthalb Jahren das Verfahren nicht wieder neu aufrollte.
Edmund Stoiber soll aussagen
„Wir wollen wissen, wer in der Staatsregierung wann was gewusst und wie darauf reagiert hat“, sagte Florian Streibl (Freie Wähler). Neben Justizministerin Beate Merk sollen auch die ehemaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber und Günther Beckstein, an die sich Mollath schriftlich gewandt hatte, aussagen. Auch Mollath selbst soll sprechen.
Am Donnerstag wollen die Oppositionsfraktionen den Antrag im Rechtsausschuss beraten. In der kommenden Woche könnte dann das Plenum darüber abstimmen. Dann bleiben den Abgeordneten nur wenige Wochen zur Wahrheitsfindung. Mit dem Ende der Legislaturperiode im September wird der Ausschuss automatisch aufgelöst.
Der Abschlussbericht muss vor Beginn der Sommerpause Mitte Juni vorliegen. Für die Opposition ist das kein Hindernis – zumal der Ausschuss auch einen Weg bietet, die Staatsregierung vor der Landtagswahl zu schwächen.
17 Apr 2013
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