taz.de -- Linke-Abgeordnete verurteilt: Geldstrafe für Schotter-Aufruf

Schon der Aufruf zum „Schottern“ ist eine Straftat, sagen die Richter. Zwei Politikerinnen haben sich in Lüneburg dazu bekannt, eine nicht.
Bild: Buddeln verboten: Linke-Abgeordneten müssen für einen Aufruf zum Schottern zahlen

LÜNEBURG dpa | Wegen eines Aufrufs zum „Schottern“ sind die beiden Linken-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen und Inge Höger zu Geldstrafen verurteilt worden. Auch die frühere niedersächsische Landtagsabgeordnete Christel Wegner muss wegen öffentlichen Aufrufs zu Straftaten zahlen, entschied am Dienstag das Amtsgericht Lüneburg.

Höger soll 4500 Euro zahlen, Dagdelen wegen ihres Geständnisses nur die Hälfte. Wegner wurde zu 750 Euro verurteilt. Mit dem Entfernen von Schottersteinen aus dem Gleisbett hatten Atomkraftgegner versucht, die Castor-Transporte nach Gorleben zu stoppen. Das Gericht sah darin eine Störung öffentlicher Betriebe nach Paragraf 316b des Strafgesetzbuches. Bereits der Aufruf dazu sei eine Straftat, entschied das Gericht wie bereits in früheren Fällen.

Dagdelen und Wegner beriefen sich vor dem Amtsgericht auf zivilen Ungehorsam und räumten ein, unterzeichnet zu haben. „Atomkraftwerke sind das Verbrechen - nicht der Widerstand dagegen“, erklärte Dagdelen am Dienstag. „Nicht der Aufruf zu zivilem Ungehorsam gegen die Atommafia gehört vor Gericht, sondern die Machenschaften der Atommafia gehören vor Gericht.“ Höger wollte keine Aussage zur Anklage machen.

Deshalb wurden Dagdelen und Wegner zu 15 Tagessätzen von jeweils 150 beziehungsweise 50 Euro verurteilt, Höger wie von der Staatsanwaltschaft beantragt zu 30 Tagessätzen von 150 Euro. Mehrfach habe sich Höger auf ihrer Homepage und in den Medien zum Schottern bekannt, erklärte die Richterin. Deshalb sei sie überzeugt davon, dass die Politikerin unterzeichnet habe.

Altruistische Motivation für das Gemeinwohl

Den drei Politikerinnen hielt das Gericht eine altruistische Motivation für das Gemeinwohl zugute. Sie hatten zuvor ein Angebot abgelehnt, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an den Verein „Kinder von Tschernobyl“ einzustellen. Die Höchststrafe für den Aufruf hätte theoretisch bei fünf Jahren Freiheitsstrafe gelegen.

Am 9. April war bereits der Linken-Bundestagsabgeordnete Jan van Aken zu 2250 Euro verurteilt worden. Am 21. Mai soll sich Diether Dehm als vierter Bundestagsabgeordneter der Linken vor dem Amtsgericht verantworten. Der Bundestag hatte im November die Immunität der vier Linken-Politiker aufgehoben.

Die stellvertretende Linke-Vorsitzende Sahra Wagenknecht hatte bereits im April 2012 durch Zahlung von 500 Euro der Einstellung des Verfahrens zugestimmt. Wegner war im Februar 2008 aus der Linksfraktion im Landtag ausgeschlossen worden und blieb bis zu ihrem Ausscheiden 2013 fraktionslos.

Insgesamt waren wegen des Internet-Aufrufs vom Herbst 2010 zunächst gegen rund 1780 Menschen Ermittlungen eingeleitet worden.

23 Apr 2013

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