taz.de -- Schottern
Das Amtsgericht Lüneburg hat Jan van Aken verurteilt. Der Bundestagsabgeordnete der Linken muss für die Aufforderung zum „Schottern“ zahlen.
Ob Jan van Aken seine Unterschrift bereut? 2010 gehörte der Bundestagsabgeordnete zu den Unterstützern von „Castor schottern“. Jetzt steht er dafür vor Gericht.
Wer dazu aufruft, bei Castortransporten Steine aus dem Gleisbett zu entfernen, macht sich strafbar. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden.
Gegen vier Abgeordnete der Linkspartei soll wegen ihres „Schottern“-Aufrufs beim Castor-Transport ermittelt werden. Sie sehen darin einen legitimen Akt des Protests.