taz.de -- Filesharing und Musikdownloads: Windige Anwälte

Die Initiative „Don’t Fuck with Music“ setzt sich für die Urheberrechte von Musikern ein. Im Netz wird sie als Helferin von Abmahnanwälten kritisiert.
Bild: Umstrittener Entwurf: Ein neues Gesetz soll Verbraucher vor der Abmahnindustrie schützen

Die Initiative „Don’t Fuck with Music“ hat am Mittwoch gemeinsam mit der Mädchenband „Tote Crackhuren im Kofferraum“ (TCHIK) vor dem Bundestag einen Flashmob veranstaltet. Das Bündnis will KünstlerInnen in der Debatte über die Reform des Urheberrechts eine Stimme geben, Unterstützer ist unter anderem auch Sven Regener.

Anlass ist das geplante „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, das eine Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen nach Meinung des Bündnisses gerade erschwere. „Abmahnungen werden kompliziert“, sagt Dirk Wilberg von Community Promotion, der die Initiative gegründet hat. „Endlich hatten die Leute kapiert, dass Filesharing und Downloads einen Beigeschmack haben und nun spricht sich wieder rum, dass Missbrauch in Ordnung ist.“

Zentraler Streitpunkt des Gesetzentwurfes ist, dass die Abmahnungen bei Erstverstoß gegen das Urheberrecht auf einen Streitwert von 1.000 Euro beschränkt werden sollen – die Summe wird so pauschal niedrig festgelegt. Damit sinken die zu erhebenden Anwaltsgebühren automatisch auf höchstens 155,30 Euro. Das Gesetz soll Verbraucher vor einer Abmahnindustrie schützen.

„Ihr seid sowas von draußen"

Im Netz wurde Don’t Fuck With Music bereits vielfach angegangen, die Macher als Lobbyisten windiger Anwälte bezeichnet. Die Initiative soll eingeschüchtert werden. „Ihr seid sowas von draußen, niemand wird mehr eure Musik hören“, droht ein User auf Facebook. „Die Gegenseite argumentiert mit Halbwissen“, sagt Archi Alert, Manager der TCHIK. „Uns geht es um Grundsätzliches.“ Der Staat habe die Verantwortung für die Rechte von Musikern wahrzunehmen und könne nicht sagen: „Denkt euch selbst neue Geschäftsmodelle aus.“

Alert weist darauf hin, dass TCHIK etwa untersagt haben, Hörer wegen Filesharing mit ihrer Musik abzumahnen – jede Band könne das verfügen. „Es steht nicht in unserem Interesse, dass unseriöse Anwälte Geld mit Abmahnungen machen“, sagt Wilberg. Man wolle alternative Modelle diskutieren. Aber es sei ein Skandal, wenn Musiker Angst haben, ihre Meinung zu äußern. Eingriffe ins Urheberrecht und in das Gerichtskostengesetz (darunter fällt der Streitwert) sieht die Regierungskoalition als notwendig an: „Damit schieben wir dem ,Abmahn-Wahn‘ einen Riegel vor“, sagt Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU).

In einer Pressemitteilung des Justizministeriums wird man im Hinblick auf sogenannte Massenabmahnungen deutlicher: „Das geltende Urheberrecht hat seine Wirkung verfehlt!“ Es wird Zeit, um in einen seriöseren Dialog zu treten.

25 Apr 2013

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Jens Uthoff

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