taz.de -- Kommentar Urheberrecht: Nicht weit genug gedacht?

Es ist richtig, dass die Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen gedeckelt werden sollen. Den KünstlerInnen hilft das aber nicht.
Bild: Die Auswirkungen des Urteils sind noch unklar

Das Thema ist trocken, die Flächenwirkung immens: Per Gesetz will die Koalition die Abmahnflut nach Verletzung des Urheberrechts rechtlich begrenzen. In Zukunft soll bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Urheberrecht – im Fokus sind vor allem Dateihoster und Filesharer – der Streitwert auf 1.000 Euro beschränkt werden. Die Anwaltskosten sollen nicht mehr als rund 155 Euro betragen. Man wolle dem „Abmahnwahn“ einen Riegel vorschieben, hieß es dazu aus der Union.

So sollen die geschützt werden, die sich nicht notorisch im Netz bedienen. Das zieht beim Wähler. Die Intention dahinter ist klar: Schwarz-Gelb signalisiert, dass man den Verbraucher schützen will.

Allerdings kann die Deckelung des Streitwerts „bei besondern Umständen“ wieder ausgehebelt werden. Wann diese eintritt, bleibt schwammig. Das dürfte wiederum die Gerichte beschäftigen – Opposition und Verbraucherzentrale übten daran zu Recht Kritik.

Mittlerweile hat sich eine Abmahnkultur etabliert. Dass die Politik gegen „unseriöse Geschäftspraktiken“ vorgehen will, ist notwendig. Die vorgeschlagenen Summen erscheinen verhältnismäßig moderat – auch wenn eine Hintertür offen bleibt. Dennoch sorgen sich nun – wie in der Initiative „Don’t Fuck With Music“ – KünstlerInnen öffentlich, dass das Urheberrecht aufgeweicht werden könnte.

Diese Stimmen sind ebenso ernst zu nehmen wie der Verbraucherschutz. Denn: Das fraglos insbesondere unter digitalen Maßstäben reformbedürftige Urheberrecht bewahrt die Rechte der Künstler auf eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit. Letztlich sollte im Rahmen der Abmahndebatte auch darüber diskutiert werden, welche Schadenersatzforderungen jenseits der Anwaltskosten gerechtfertigt erscheinen.

25 Apr 2013

AUTOREN

Jan Scheper

TAGS

Schwerpunkt Urheberrecht
Abmahnanwälte
Filesharing
Schwerpunkt Urheberrecht
Autoren
Schwerpunkt Urheberrecht
Sven Regener

ARTIKEL ZUM THEMA

Urteil zu Autorenrechten: Keine Tantiemen für Verlage

Darf die VG Wort weiter nach ihrem festen Schlüssel Geld an Autoren und Verlage verteilen? In einer Einzelfall-Entscheidung sagt das Oberlandesgericht München: Nein.

Urheberrecht gilt nun 70 Jahre: „Soll Kim Schmitz doch selber singen“

Leistungsschutzrechte für Tonträger sind nun bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung gültig. Kritik kommt vom Verband unabhängiger Musikunternehmen.

Filesharing und Musikdownloads: Windige Anwälte

Die Initiative „Don’t Fuck with Music“ setzt sich für die Urheberrechte von Musikern ein. Im Netz wird sie als Helferin von Abmahnanwälten kritisiert.