taz.de -- US-Gericht verbietet Patent auf Gene: Mein Erbgut gehört der Natur

Ein Pharmaunternehmen unterlag vor dem höchsten Gericht der USA: Menschliches Erbgut darf nicht patentiert werden. Aber die Sache hat einen Haken.
Bild: Strukturmodell eines DNS-Modells.

WASHINGTON afp | Das Oberste Gericht der USA hat in einer Grundsatzentscheidung Patente auf menschliches Erbgut verboten. Die menschliche DNS sei ein „Produkt der Natur“, das nicht patentiert werden könne, erklärte der Oberste Gerichtshof am Donnerstag. Künstlich nachgeahmtes Erbgut könne aber sehr wohl patentiert werden, „da es nicht von der Natur hergestellt wird“, erklärte das Gericht weiter.

Die Richter entschieden über eine Klage gegen das Pharmaunternehmen Myriad Genetics, das sich Patente auf zwei krebsauslösende Gene gesichert hatte. Dies gab dem Unternehmen bislang die Möglichkeit, Tests für die Gene mit den Abkürzungen BRCA1 und BRCA2 exklusiv zu vermarkten. Diese Gene können Brust- und Eierstockkrebs auslösen.

Die Kläger warfen dem Unternehmen unter anderem vor, die mehrere tausend Dollar teuren Tests seien für viele Patienten unerschwinglich. Zudem blockiere die Patentierung der Gene deren Erforschung durch andere Unternehmen oder Institutionen.

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil es Auswirkungen auch auf zahlreiche andere Bereiche der Gentechnik und der Medizin haben dürfte. Patente wurden unter anderem auch im Zusammenhang mit anderen Krebskrankheiten sowie Alzheimer angemeldet.

13 Jun 2013

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