taz.de -- Kleiderordnung nach 9/11: Nur ein Geburtstdatum

Eine Mutter streift ihrem dreijährigen Sohn ein T-Shirt mit der Aufschrift 11. September über. Ein französisches Gericht sieht Verherrlichung des Terroranschlags angezeigt.
Bild: Ein T-Shirt zum Gedenken gibt es auch.

PARIS dpa | „Ich bin eine Bombe“ und „Jihad, geboren am 11. September“: Eine französische Mutter ist zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil sie ihren dreijährigen Sohn in einem mit diesen Sätzen bedruckten T-Shirt in den Kindergarten geschickt hat.

Ein Berufungsgericht in Nîmes sah es am Freitag als erwiesen an, dass mit dem Kleidungsstück die islamistischen Terroranschläge vom 11. September 2001 verherrlicht werden sollten. Neben einer einmonatigen Bewährungsstrafe verhängte es eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro gegen die Frau. Ihr mitangeklagter Bruder bekam zwei Monate Haft auf Bewährung und soll 4000 Euro zahlen. Er hatte das T-Shirt besorgt.

Die Angeklagten hatten die Vorwürfe in dem Verfahren mehrfach zurückgewiesen und von einem Missverständnis gesprochen. „Für mich ist das sein Vorname und sein Geburtsdatum“, sagte die 35 Jahre alte Mutter. Sie habe nicht weiter über die Aufschrift des von ihrem Bruder mitgebrachten T-Shirts nachgedacht.

In erster Instanz waren die beiden Angeklagten von einem Gericht in Avignon freigesprochen worden. Die Familie hatten auch bestritten, dass der Name Jihad eine Anspielung auf den Heiligen Krieg der Muslime zur Verteidigung und Ausbreitung des Islams (Dschihad) sei. Er sei in der arabischen Welt weit verbreitet, wurde betont.

20 Sep 2013

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