taz.de -- Julia Timoschenkos Ausreise: Ukraines Präsident ist einverstanden

Die inhaftierte Oppositionsführerin könnte sich im Ausland behandeln lassen. Viktor Janukowitsch will nicht im Weg stehen, würde das Parlament zustimmt.
Bild: Julia Timoschenko: Der Präsident will ihr keine Steine in den Weg mehr legen.

KIEW dpa | Der ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch hat erstmals sein Einverständnis zu einer Ausreise der inhaftierten Oppositionsführerin Julia Timoschenko nach Deutschland signalisiert.

Falls das Parlament einer Behandlung der kranken Ex-Regierungschefin im Ausland zustimme, werde er solch ein Gesetz "selbstverständlich" unterschreiben, kündigte Janukowitsch am Donnerstag an. Seine regierende Partei der Regionen verfügt in der Obersten Rada in Kiew nicht über eine eigene Mehrheit.

Freiheit für Timoschenko gilt als Bedingung für die Unterzeichnung eines wichtigen Assoziierungsabkommens der Ex-Sowjetrepublik mit der Europäischen Union Ende November im litauischen Vilnius. „Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass es unterschrieben wird“, sagte Janukowitsch. Zum Fall Timoschenko sagte der Präsident: „Die im Parlament vertretenen politischen Kräfte haben mit der Vorbereitung eines Gesetzentwurfes begonnen, der diese Frage löst.“

Timoschenko war am 11. Oktober 2011 zu sieben Jahren Haft wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Der Richterspruch gegen Janukowitschs Erzrivalin gilt international als politisch motiviert.

Justizministerin: Begnadigung nicht möglich

Timoschenko lässt sich auch von Ärzten der Berliner Klinik Charité behandeln. Charité-Chef Karl Max Einhäupl hatte am Vortag mit Nachdruck eine Operation der 52-Jährigen angemahnt, die wegen eines chronischen Rückenleidens in einem Krankenhaus in Charkow liegt. Timoschenko hatte der auch von Bundesaußenminister Guido Westerwelle angebotenen Behandlung in Deutschland bereits zugestimmt.

„Selbstverständlich werde ich das Gesetz unterschreiben, falls es vom Parlament angenommen wird“, sagte Janukowitsch. „Dann liegt es am Gericht, die Entscheidung über den Ablauf der Ausreise zu treffen.“ Notwendig seien auch Garantien. „Derzeit gibt es in der Ukraine kein Gesetz, das eine Ausreise Timoschenkos erlaubt.“

Justizministerin Jelena Lukasch betonte erneut, es gebe keine Möglichkeit einer Begnadigung. „Weder Probleme mit der Wirbelsäule noch der dringende Wunsch von irgendjemandem oder internationaler Druck sind eine Grundlage für eine Begnadigung“, sagte Lukasch.

17 Oct 2013

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