taz.de -- EGMR verurteilt Schweden: Gesetz zu spät geändert
Der schwedische Staat wurde wegen heimlicher Nacktaufnahmen verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entdeckte eine Gesetzeslücke.
STRASSBURG dpa | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Schweden wegen einer Gesetzeslücke über heimliche Nacktaufnahmen verurteilt. Der Klägerin, einer heute 26-jährigen Schwedin, [1][[%22003-4563687-5513461%22]}:sprach der EGMR in seinem Urteil] am Dienstag eine Entschädigung von 10.000 Euro zu.
Ihr Stiefvater hatte 2002 mit einer Videokamera im Bad heimlich Nacktaufnahmen von der damals 14-Jährigen gemacht. Der Mann war geständig und wurde wegen sexueller Belästigung verurteilt, in der Berufung jedoch freigesprochen. Das Berufungsgericht gab damals an, es sei in Schweden nicht verboten, Personen ohne ihre Einwilligung zu filmen. Dieses Gesetz wurde 2005 geändert.
[2][[%22001-128043%22]}:Der EGMR befand,] dass das damalige Gesetz die Klägerin nicht ausreichend vor einer Verletzung ihres Privatlebens geschützt habe. Erschwerend sei hinzugekommen, dass sie minderjährig gewesen war, die Tat in ihrem Elternhaus begangen wurde und ihr Stiefvater zu dem Kreis vertrauenswürdiger Personen gehörte.
Niemand sah die Aufzeichnungen, da die Mutter den Film sofort vernichtete. Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich. In Deutschland stehen heimliche Bildaufnahmen unter Strafe, die den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen.
13 Nov 2013
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