taz.de -- Kommentar Prostitutionsgesetz Frankreich: Gegen den Strich

Die französische Nationalversammlung will Prostitution moralisch ächten – und verdrängt sie doch nur in den Untergrund.
Bild: „Prostituierte ohne Klienten suchen Job bei der Regierung“, steht auf den Plakaten, mit denen Frauen vor dem französischen Parlament protestieren.

Wer in Frankreich Sex kauft, der muss demnächst mit einer Geldstrafe von bis zu 3000 Euro rechnen. Damit steigt der Preis der „käuflichen Liebe“. Schuld an dieser Inflation sind die Abgeordneten, die einem Gesetz zugestimmt haben, das den Prostituierten den Ausstieg erleichtern soll.

Für sie sind diese gesellschaftlichen Fragen und individuellen Notsituationen samt und sonders ökonomische Probleme von Angebot und Nachfrage. Da die Prostitution als solche auch künftig nicht verboten ist – und das ist bei Hang zur Prohibition des französischen Gesetzgebers schon erstaunlich –, richtet sich die Strafdrohung gegen die Kunden, welche die Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Der Markt soll so ausgetrocknet werden.

Unterschiede werden keine gemacht. Das heißt, Prostitution wird generell als Form der sexuellen Erniedrigung und Ausbeutung oder Sklaverei charakterisiert, die Kunden werden also zu Komplizen der Zuhälter erklärt. Recht geschieht es ihnen, sagen dazu die einen.

Doch haben sie an die Frauen und Männer gedacht, die es als Teil ihrer individuellen Rechte betrachten, frei über ihren Körper verfügen zu können? Das ist, so wurde in der Nationalversammlung argumentiert, eine verschwindende Minderheit. Die Mehrheit stammt aus Afrika, China und Osteuropa und geht aus Not oder unter Zwang auf den Strich. Die Wenigsten sind dennoch dafür, dass ihnen der Staat die Kunden vergrault.

Der Marktlogik der Parlamentarier folgend wird das neue Prohibitionsgesetz bloß eine kurzfristige Krise im Rotlichtmilieu auslösen, das Geschäft des Menschenhandels der internationalen Zuhältermafia aber wird im Untergrund weiter betrieben.

Ja es wird sogar erst recht florieren, weil sich verängstigte Konsumenten via Zwischenhändler auf dem Internet dem riskanten direkten Kontakt mit der Straßenprostitution entziehen wollen. Wie mit einem früheren Gesetz, das die SexworkerInnen für jede Form von öffentlicher Kundenwerbung bestrafen sollte, streuen da die Tugendwächter der Nationalversammlung, die von einer Abschaffung der Prostitution reden, der Öffentlichkeit Sand in die Augen. Natürlich mit allerbesten moralischen Absichten.

5 Dec 2013

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Rudolf Balmer

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