taz.de -- NRW ändert Hühnerzuchtbedingungen: Massentötungen werden untersagt

In Deutschland werden jedes Jahr rund 50 Millionen männliche Eintagsküken umgebracht. NRW hat dieses Vorgehen der Züchter als erstes Bundesland untersagt.
Bild: Total süß: Kücken.

DÜSSELDORF dpa | Nordrhein-Westfalen untersagt als erstes Bundesland die massenhafte Tötung männlicher Küken. Die entsprechenden Verfügungen haben die Behörden vergangene Woche den Brütereien zugestellt. Die sogenannten Eintagsküken werden bei der Legehennenzucht in Großbetrieben bislang als unerwünschtes Nebenprodukt umgehend getötet.

Die Betriebe können innerhalb von vier Wochen gegen die Ordnungsverfügung klagen, andernfalls werde sie bestandskräftig, [1][teilte das Landwirtschaftsministerium am Montag in Düsseldorf mit]. Die Brütereien haben eine einjährige Übergangsfrist. Bis zum 1. Januar 2015 müssen Alternativen gefunden sein.

Hintergrund des NRW-Vorstoßes ist eine neue Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster, die das Töten männlicher Eintagsküken als tierschutzwidrig ansieht. „Tiere sind Lebewesen und keine Abfallprodukte landwirtschaftlicher Produktionsprozesse“, sagte Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) laut der Mitteilung. Er sieht nach dem Bekanntwerden des NRW-Vorstoßes bereits eine bundesweite Debatte angestoßen.

Die Landwirtschaftskammer NRW betonte, für ein wirksames Vorgehen müsse der Fall auf EU-Ebene angegangen werden. Sollte die Massentötung lediglich in NRW verboten werden, würden Zuchtküken aus Niedersachsen, den Niederlanden oder Polen gekauft, sagte Sprecher Bernhard Rüb. „Ändern wird sich dann nicht viel.“

In Deutschland werden jährlich rund 50 Millionen männliche Eintagsküken getötet. Die Brütereien in NRW hätten daran einen Anteil von 5,4 Prozent, teilte das Ministerium mit. Produzentenland Nummer eins in Deutschland ist Niedersachsen.

Die Zucht von Legehennen ist ausschließlich auf die Produktion von Eiern ausgerichtet. Für die Mast sind die männlichen Küken auch nicht geeignet. Dafür werden eigene Züchtungen genutzt. Nach Ministeriumsangaben ist es in der EU gängige Praxis, die männlichen Eintagsküken für die Legehennenproduktion direkt nach dem Schlüpfen zu töten. „Die Methoden reichen dabei über das Schreddern bis hin zu Vergasung.“

23 Dec 2013

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[1] http://www.nrw.de/landesregierung/nrw-staerkt-den-tierschutz-toeten-maennlicher-kueken-nach-uebergangszeit-ab-2015-verboten-15272/

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