taz.de -- Unruhen in Thailand: Wahl darf verschoben werden

Der Termin für den geplanten Urnengang darf laut Thailands Verfassungsgericht verschoben werden. Es stellt sich damit gegen Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra.
Bild: Hands up für die mögliche Verschiebung der Wahlen in Thailand.

BANGKOK ap | Die für den 2. Februar im kriselnden Thailand geplanten Wahlen dürfen verschoben werden. Das sei „legal“, entschied das Verfassungsgericht am Freitag. Das Gericht ging damit auf Konfrontationskurs zu Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra, die betont hatte, der per königlichem Erlass festgesetzte Wahltermin sei nicht zu ändern.

Das Gericht sagte allerdings nicht, ob die Wahl tatsächlich verschoben wird. Die Befugnis, sie zu verschieben, liege bei Yingluck und dem Vorsitzenden der Wahlkommission.

Der Vorsitzende der Wahlkommission hatte gesagt, die Wahl solle wegen der Unruhen, die das Land seit November ergriffen haben, verschoben werden. Yingluck hatte weiter erklärt, die Regierung habe nicht die rechtliche Autorität, den Urnengang zu verschieben. Die Regierungschefin hatte auf dem Höhepunkt der Krise im Dezember das Parlament aufgelöst und so den Weg für Neuwahlen freigemacht.

Die Demonstranten um Anführer Suthep Thaugsuban fordern, dass die Regierung durch einen nicht gewählten „Volksrat“ ersetzt wird, der Reformen umsetzen soll, um die Korruption einzudämmen. Die Opposition hatte angekündigt, die für den 2. Februar angesetzte Parlamentswahl zu boykottieren.

Sie wirft Yingluck vor, eine Marionette ihres Bruders, Ex-Ministerpräsident Thaksin Shinawatra, zu sein, der 2006 vom Militär gestürzt wurde und derzeit im Exil lebt, um einer Gefängnisstrafe wegen Korruption zu entgehen. Er und seine Nachfolger haben jedoch seit 2001 jede wichtige Wahl in Thailand gewonnen.

24 Jan 2014

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